Nachtrag zu kostenpflichtigen Anwendungen

Gültig ab August 2022

Die Bedingungen des vorliegenden Nachtrags zu kostenpflichtigen Anwendungen („Kostenpflichtige App-Bedingungen“) der Marktplatz-Entwicklervereinbarung („Vereinbarung“) ergänzen die Marktplatz-Entwicklervereinbarung und gelten für kostenpflichtige Anwendungen (einschließlich digitaler Medien, Inhalte oder Dienste wie beispielsweise In-App-Käufe, die über die kostenpflichtige Anwendung verfügbar gemacht werden), die Sie im Zoom Marketplace oder in anderen Zoom-Produkten veröffentlichen. Sämtliche definierten Begriffe, die im vorliegenden Nachtrag zur Vereinbarung erwähnt, aber nicht definiert werden, haben die ihnen in der Marktplatz-Entwicklervereinbarung zugeschriebenen Bedeutungen.

1. Ernennung von Zoom als Vertriebsbeauftragten der kostenpflichtigen Anwendung

1.1 Genehmigung. Alle zahlungspflichtigen Anwendungen, die Sie im Zoom Marketplace oder in anderen Zoom-Produkten veröffentlichen oder anderweitig verfügbar machen, bedürfen unserer Genehmigung der kostenpflichtigen Anwendung im Sinne von Abschnitt 2 der Vereinbarung sowie der Genehmigung Ihres Zahlungskontos (nachstehend definiert) durch Zoom oder seinen benannten Zahlungsverarbeiter. Eine Anwendung, die bereits als kostenloses Angebot genehmigt und veröffentlicht wurde und jetzt kostenpflichtig erhältlich sein soll, müssen Sie erneut als kostenpflichtige Anwendung zur Genehmigung einreichen. Wenn Sie eine kostenpflichtige Anwendung vertreiben möchten, müssen Sie unter anderem Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) angeben oder anhand Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nachweisen, dass Sie die Umsatzsteuer abführen dürfen. Welche Angaben konkret von Ihnen gefordert werden, lesen Sie im Zoom Marketplace. Sie müssen vollständige, exakte und aktuelle Angaben beibringen, auch zu Ihrem Steuerstatus.

1.2 Zoom als Beauftragter. Sie ernennen uns hiermit als Ihren Beauftragten, der Angebot, Verkauf und Bereitstellung der kostenpflichtigen Anwendung(en) für Endbenutzer über den Zoom Marketplace oder andere Zoom-Produkte abwickelt, entsprechend den Bedingungen dieses Nachtrags zu kostenpflichtigen Anwendungen. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorgenannten ermächtigen Sie uns, (i) im Sinne der Bestimmungen in Abschnitt 3.2 Aufträge über den Verkauf der kostenpflichtigen Anwendungen zum von Ihnen festgelegten Einzelhandelspreis anzufordern, entgegenzunehmen und zu verwalten und (ii) zu den Nutzungsbedingungen der Vereinbarung in Ihrem Namen die folgenden Dienstleistungen zu erbringen: Abrechnung, Steuererhebung, Zahlungsabwicklung, Marketing und Werbung, darunter auch die Ausstellung von Rechnungen an Endbenutzer zum gültigen Preis der kostenpflichtigen Anwendung. Zoom nimmt diese Beauftragung hiermit an, vorbehaltlich der Nutzungsbedingungen dieser Vereinbarung. Sie sind allein dafür verantwortlich, sämtliche digitale Medien, Inhalte und Dienste zu hosten und bereitzustellen, die über Ihre kostenpflichtige Anwendung verfügbar gemacht werden. Sie erkennen an, dass unser Verhältnis dem von Auftraggeber und Beauftragtem entspricht. Mit Ausnahme im Rahmen der Beauftragung von Zoom übertragenen Zuständigkeiten, sind Sie als Auftraggeber der Transaktion mit dem Endbenutzer (für die Sie gemäß Abschnitt 2.8 der Vereinbarung eigene Geschäftsbedingungen aufstellen) allein dafür zuständig, sämtliche anwendbare Gesetze weltweit zu achten und Ihren sonstigen Pflichten gegenüber Endbenutzern nachzukommen. Ihre Beauftragung von Zoom endet dreißig (30) Tage nach Ende der Laufzeit der Vereinbarung (oder einer entsprechenden Abwicklungsfrist).

2. Zahlungsabwicklung

2.1 Zahlungskonto. Als Voraussetzung zum Anbieten der kostenpflichtigen Anwendung über den/die von Zoom benannten externen Zahlungsverarbeiter („Zahlungsverarbeiter“) müssen Sie bei diesem ein gültiges Zahlungskonto eröffnen und pflegen. Ein „Zahlungskonto“ ist ein vom Zahlungsverarbeiter ausgestelltes Finanzkonto über das dieser Zahlungen in Verbindung mit dem Verkauf Ihrer kostenpflichtigen Anwendung (einschließlich digitaler Medien, Inhalte oder Dienste wie beispielsweise In-App-Käufe) im Zoom Marketplace oder in anderen Zoom-Produkten für Sie entgegennehmen und überweisen kann. Das im Zahlungskonto angezeigte Guthaben kann in der Regel auf Ihr externes Bankkonto überwiesen werden.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zahlungsverarbeiters; Zoom als Datensatzanbieter. Jedes Zahlungskonto unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Zahlungsverarbeiter dargelegt sind. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe und unterliegt dem Stripe Connected Account Agreement (Stripe-Vereinbarung über verbundene Konten), das die Nutzungsbedingungen von Stripe beinhaltet (gemeinsam „Stripe-Dienstleistungsvereinbarung“). Indem Sie den Kostenpflichtige App-Bedingungen zustimmen oder Ihre kostenpflichtige Anwendung weiterhin im Zoom Marketplace anbieten, stimmen Sie der Anwendbarkeit der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung zu, die von Stripe jederzeit geändert werden kann. Beachten Sie, dass nur Sie, der Zahlungsverarbeiter und andere in der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung aufgeführte Parteien Vertragsparteien der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung sind; Zoom kommen gemäß der Stripe-Dienstleistungsvereinbarung keinerlei Verpflichtungen, Zuständigkeiten oder Verantwortlichkeiten gegenüber Ihnen oder einer anderen Partei zu. Erhält Zoom jedoch Kenntnis von einem Verstoß gegen die Stripe-Dienstleistungsvereinbarung Ihrerseits, kann Zoom Ihre Fähigkeit zum Anbieten kostenpflichtiger Anwendungen im Zoom Marketplace aussetzen, deaktivieren oder beenden. Als Voraussetzung zur Zahlungsabwicklung per Zahlungsverarbeiter von Zoom Marketplace stellen Sie Zoom exakte und vollständige Angaben über sich und Ihr Unternehmen bereit; Sie stimmen zu, dass Zoom diese Angaben sowie Informationen zur Nutzung der Zahlungsabwicklungsdienste an unseren Zahlungsverarbeiter, an Steuerbehörden und im notwendigen Umfang weiterleiten darf, der für die Bereitstellung der Zoom-Produkte erforderlich ist. Ferner autorisieren Sie Zoom, diese Informationen für damit verbundene Zwecke wie etwa Vertrauen und Sicherheit (zur Vermeidung von Betrug, Missbrauch und anderem missbräuchlichen Verhalten), steuerlichen und buchhalterischen Meldungen sowie Abrechnung zu nutzen. Zoom und der Zahlungsverarbeiter sind für die Abrechnung der kostenpflichtigen Anwendung gegenüber Endbenutzern zuständig. Der Zahlungsverarbeiter ist dafür zuständig, die regulatorischen Anforderungen und operativen Aspekte im Zusammenhang mit der Entgegennahme von Zahlungen von Endbenutzern und der Überweisung an Sie im Sinne dieser Kostenpflichtige App-Bedingungen zu erfüllen. Zoom fungiert bei allen Transaktionen als Datensatzanbieter.

2.3 Externe Zahlungsabwicklung. Sie können einen eigenen Zahlungsverarbeiter innerhalb Ihrer kostenpflichtigen Anwendung nutzen, der Einmal-, In-App- und Abonnementzahlungen verarbeitet, oder Benutzer an ein externes Zahlungsportal weiterleiten, wenn Zoom dies genehmigt. Möchten Sie einen eigenen Zahlungsverarbeiter nutzen, so sind Sie allein verantwortlich für alle rechtlichen, Compliance- und andere Verpflichtungen, die daraus hervorgehen.

3. Rechte und Pflichten von Zoom.

3.1 Transaktionsbeschränkungen. Zoom kann Ihnen Transaktionsbeschränkungen als Sicherheitsmaßnahme auferlegen. So können wir beispielsweise den Wert einer Transaktion oder aller Transaktionen pro Tag oder eine andere Zeitspanne begrenzen. Zoom unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um Sie im Produkt oder per E-Mail über etwaige Transaktionsbeschränkungen in Kenntnis zu setzen.

3.2 Rücklagen. Wir sind berechtigt, eine Rücklage der Transaktionserlöse („Rücklage“) zu fordern, um Risiken zu mindern oder Ihre Pflichten im Sinne dieser Kostenpflichtige App-Bedingungen abzusichern. In diesem Teil kann der entsprechende Anteil an den Nettoerlösen nicht an Sie ausgezahlt werden. Eine Rücklage Ihres Zahlungskontos kann dann erforderlich sein, wenn Zoom annimmt, dass mit Ihnen, Ihrem Zahlungskonto, Ihrer kostenpflichtigen Anwendung oder Ihren Transaktionen ein hohes finanzielles Risiko verbunden ist. Sie werden per E-Mail über Rücklagen Ihres Zahlungskontos benachrichtigt. Die entsprechende E-Mail enthält Angaben zur Laufzeit und Höhe der Rücklage. Der zurückgelegte Betrag wird zur Minderung etwaiger finanzieller Risiken wie Erstattungen, Rückbuchungen, Klagen, Gebühren, Provisionen oder Kosten genutzt, sollten Ihre Nettoerlöse diese Ausgaben nicht decken. Wird der zurückgelegte Betrag nicht für Erstattungen, Rückbuchungen, Klagen oder Gebühren aufgewendet, wird er am Ende der Sperrfrist regelmäßig vollständig an Sie überwiesen. Eine Überweisung des zurückgelegten Betrags kann jedoch nicht erfolgen, wenn ein Käufer während der Sperrfrist eines Kaufs Klage gegen Sie erhebt oder eine Rückbuchung fordert und Ihre Nettoerlöse zur Deckung des entsprechenden Betrages nicht ausreichen.

3.3 Zurückhalten von Zahlungen. Wir behalten uns vor, die Risiken im Zusammenhang mit Ihrem Angebot kostenpflichtiger Anwendungen zu mindern, indem wir Ihren Zugang zu den Nettoerlösen einschränken, wenn wir dies als erforderlich ansehen, weil wir etwa Ihre Identität nicht überprüfen können oder einer Ihrer Käufer Widerspruch einlegt. Sie stimmen zu, dass wir den Zahlungsverarbeiter auffordern können, den Betrag vor der Auszahlung an Sie zurückzuhalten. Im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen zu Betrugsvermeidung, Risikomanagement oder Einhaltung von Vorschriften können wir die Auszahlung der Nettoerlöse an Sie zudem einstellen oder aussetzen. Die zurückgehaltenen Zahlungen werden für Sie freigegeben, wenn die Angelegenheit erledigt ist. Sollten wir darüber hinaus den Eindruck gewinnen, dass Ihre Handlungen zu Widersprüchen oder Rückbuchungen seitens Kunden führen oder das Risiko für Betrug, Fälschung oder andere Delikte erhöhen, können wir neben etwaigen Rücklagen und in unserem eigenen Ermessen, Teile des Guthabens Ihres Zahlungskontos zurückhalten oder erst mit Verzögerung an Sie auszahlen.

4. Preise, Provision und Steuern.

4.1 Testzeiträume. Wenn dies von Zoom genehmigt wird, können Sie Ihre kostenpflichtigen Anwendungen mit einem kostenlosen Testzeitraum anbieten, nach dessen Ablauf Benutzer für die Nutzung der kostenpflichtigen Anwendung zahlen müssen. Länge und Verfahren zum Anbieten eines kostenlosen Testzeitraums können im alleinigen Ermessen von Zoom in Länge, Umfang oder anderweitig eingeschränkt sein. Einem Endbenutzer darf nur eine kostenlose Testversion einer kostenpflichtigen Anwendung angeboten werden.

4.2 Preise kostenpflichtiger Anwendungen. Wir bieten die kostenpflichtigen Anwendungen im Marktplatz zu den von Ihnen eigenständig festgelegten Preisen an, sofern diese Preise den Voraussetzungen in unserem FAQ zu Preisen und Gebühren oder anderen schriftlichen Preisvereinbarungen zwischen Ihnen und Zoom entsprechen.

4.3 Abonnements. Alle Abonnements kostenpflichtiger Anwendungen werden automatisch verlängert, sofern sie nicht von Endbenutzern in ihren Kontoeinstellungen oder in Übereinstimmung mit diesen Kostenpflichtige App-Bedingungen, der Vereinbarung oder den Marktplatz-Nutzungsbedingungen gekündigt werden.

4.4 Preisänderungen. Vorbehaltlich der Voraussetzungen in unserem FAQ zu Preisen und Gebühren oder anderen schriftlichen Preisvereinbarungen zwischen Ihnen und Zoom können Sie den Einzelhandelspreis jederzeit ändern; Zoom kann jedoch nach eigenem Ermessen verlangen, dass Preisänderungen nicht an vorhandene Endbenutzer mit Abonnements kostenpflichtiger Anwendungen weitergegeben werden, die ihre Benutzerkonten stets ordnungsgemäß gepflegt haben. Sie müssen Endbenutzer mit Abonnements kostenpflichtiger Anwendungen ausreichend früh (Frist von Zoom bestimmt) über Preisänderungen in Kenntnis setzen und sind zuständig, die Zustimmung von Endbenutzern zur Preisänderung einzuholen; wenn Endbenutzer nicht ausdrücklich zustimmen, verlieren sie zum Ende des dann gültigen Abonnementzeitraums den Zugang zu Ihrer kostenpflichtigen Anwendung.

4.5 Ausbleibende Zahlungen von Endbenutzern. Sollte ein Endbenutzer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen, können wir seinen Zugang zu Ihrer kostenpflichtigen Anwendung beenden oder aussetzen. Vor der Beendigung kann Zoom dem Endbenutzer in alleinigem Ermessen eine Gnadenfrist gewähren.

4.6 Erstattungen. Alle Verkäufe sind endgültig und nicht erstattungsfähig, mit der Ausnahme, dass wir Endbenutzern nach eigenem Ermessen Geld zurückerstatten können. Sollten wir einem Endbenutzer Geld zurückerstatten, ziehen wir den Erstattungsbetrag vom Nettoerlös (wie nachstehend festgelegt) ab, der Ihrem Zahlungskonto andernfalls gutgeschrieben würde; sollte das Guthaben in Ihrem Zahlungskonto nicht ausreichen, können wir den Betrag auch von späteren Nettoerlösen einbehalten. Beispiel: Ein Endbenutzer kauft eine kostenpflichtige Anwendung für 10 USD und erhält von uns später eine Erstattung in Höhe von 10 USD; wir ziehen dann 8,50 USD von Ihrem Zahlungskonto ab, wenn das Guthaben aktuell oder zu einem späteren Zeitpunkt ausreicht.

4.7 Rückbuchungen. Im Fall einer gültigen Rückbuchung kündigt Zoom den Zugang des Endbenutzers zu Ihrer kostenpflichtigen Anwendung. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, den Kaufpreis (abzüglich unserer Provision) und mögliche Rückbuchungsgebühren von Ihrem Zahlungskonto einzuziehen. Sollten die Rückbuchungen nach alleinigem Ermessen von Zoom Überhand nehmen, können wir diese Kostenpflichtige App-Bedingungen kündigen.

4.8 Entschädigungen. Wir behalten uns das Recht vor, in unserem alleinigen Ermessen von Ihnen eine Entschädigung für ausstehende Beträge zu fordern, die wir nicht von Ihrem Zahlungskonto einziehen können. Falls wir neben den anderen in diesen Kostenpflichtige App-Bedingungen beschriebenen Umständen annehmen können, dass Sie in betrügerische Aktivitäten verstrickt sind und wir in diesem Zusammenhang Nettoerlöse an Sie überwiesen haben, können wir eine Entschädigung von Ihnen fordern. Zur Entschädigung können wir Beträge von Ihrem Zahlungskonto einziehen, Beträge vom künftigen Nettoerlös zurückhalten, externe Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Forderungen beauftragen oder den Rechtsweg beschreiten. Sie ermächtigen uns hiermit, alle der zuvor genannten Möglichkeiten zur Entschädigung nutzen zu können. Zoom kann Ihre Verkaufsberechtigung jederzeit aussetzen, wenn Sie offene Forderungen nicht begleichen können.

4.9 Provision; Nettoerlös; Zahlungsbedingungen. Wir behalten einen Teil der Verkaufserlöse des Bruttopreises (vor Steuern) bei jedem Verkauf einer kostenpflichtigen Anwendung an Endbenutzer im Sinne dieser Kostenpflichtige App-Bedingungen als Auftragsprovision („Zoom-Auftragsprovision“) ein und schreiben Ihnen den Restbetrag der Zahlung von Endbenutzern (vor Steuern) auf Ihrem Zahlungskonto gut („Nettoerlös“). Angaben zur derzeit gültigen Zoom-Auftragsprovision können Sie den FAQ zu Preisen und Gebühren entnehmen oder wurden schriftlich zwischen Ihnen und Zoom vereinbart. Die Zoom-Auftragsprovision kommt ausschließlich Zoom zugute. Sie erhalten den Nettoerlös, vorbehaltlich etwaiger Abzüge oder Anpassungen (z. B. aufgrund von Erstattungen und Rückbuchungen) in Übereinstimmung mit diesen Kostenpflichtige App-Bedingungen.

4.10 Indirekte Steuern. Zoom stellt den Endbenutzern alle auf die Transaktion anfallenden Steuern und Gebühren in Rechnung, die der Endbenutzer zahlen muss (gemeinsam „Steuern“) und führt diese gemäß den geltenden Gesetzen an die entsprechende Steuer- oder Regierungsbehörde ab. Im Rahmen der Steuerabführung in Ihrem Namen ermächtigen Sie uns, der Steuer- oder Regierungsbehörde Ihren Namen, Ihre Anschrift oder weitere Pflichtangaben mitzuteilen. Sie sind allein dafür verantwortlich, alle Steuern zu bestimmen, zu berechnen und zu überweisen, die auf Ihr Einkommen oder Ihre Personalkosten anfallen oder die anderweitig von Ihnen zu tragen sind (ein in diesem Abschnitt nicht beschriebener Steuergrund).

4.11 Direkte Steuern. Falls Zoom feststellt, dass eine Transaktion einer US-amerikanischen oder ausländischen Steuer unterliegt (z. B. Quellensteuer oder Indische TDS), behält Zoom den Steuerbetrag von der Zahlung an Sie ein und führt ihn an die entsprechende Behörde ab, außer die Zahlung ist von der Steuer ausgenommen.

5. Kündigung, Deaktivierung, Aussetzung oder Löschung

5.1 Wenn ein Endbenutzer den Zugang zu einer kostenpflichtigen Anwendung oder das entsprechende Abonnement kündigt, beenden wir seinen Zugang zum Ende der bezahlten Abonnementlaufzeit (oder sofort, falls es sich nicht um ein Abonnement handelt).

5.2 Mithilfe der Tools zur Kontoverwaltung, die Ihnen im Rahmen von Zoom Marketplace zur Verfügung gestellt werden, können Sie den Zugang oder das Abonnement entweder für einen Benutzer oder eine gesamte Organisation deaktivieren. Wenn Sie den Zugang für einen Endbenutzer oder eine Organisation deaktiviert haben (z. B. ein Enterprise-Kunde mit mehreren Endbenutzern), bleibt der Zugang zu Ihrer kostenpflichtigen Anwendung bis zum Ende des aktuell bezahlten Abonnementzeitraums bestehen (oder er endet sofort, sofern es sich nicht um ein Abonnement handelt).

5.3 Sollte die kostenpflichtige Anwendung durch Zoom oder Sie beendet, entfernt, ausgesetzt oder deaktiviert werden, kann Zoom dem Endbenutzer einen Teil des Preises aufgrund des Zugangsverlustes erstatten.

5.4 Die Bestimmungen in diesem Abschnitt schränken die Rechte oder Rechtsmittel von Zoom in keiner Weise ein, darunter unser Recht, den Zugang auszusetzen oder zu beenden, falls Endbenutzer gegen die Bedingungen von Zoom verstoßen oder vertragliche Pflichten nicht erfüllen.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Laufzeit. Diese Kostenpflichtige App-Bedingungen bleiben in Kraft, bis sie gemäß den Bedingungen oder einer Klausel in der Vereinbarung zufolge enden.

6.2 Kündigung; obligatorischer Hinweis von Entwicklern auf die Löschung der kostenpflichtigen Anwendung aus dem Marketplace. Sie können diese Kostenpflichtige App-Bedingungen kündigen oder Ihre kostenpflichtige Anwendung entfernen, wie in der Vereinbarung beschrieben. Nach Eingang Ihrer Kündigung und/oder Löschung endet die Gültigkeit dieser Kostenpflichtige App-Bedingungen (i) zum Zeitpunkt, an dem Ihre kostenpflichtige Anwendung nicht mehr im Marktplatz angeboten wird oder (ii) zum Ende der vorab bezahlten Abonnementlaufzeit des letzten Endbenutzers, die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht beendet ist, je nachdem, was später eintritt. Innerhalb eines wirtschaftlich angemessenen Zeitraums nach der Kündigung, einschließlich etwaiger Erstattungs- oder Rückbuchungsfristen, weisen wir den Zahlungsverarbeiter an, Ihnen das in Ihrem Zahlungskonto verbleibende Guthaben auszuzahlen.

7. Support. Wir bieten Unterstützung bei Problemen mit technischen Aspekten oder Abrechnung im Zusammenhang mit dem Zoom Marketplace. Sie müssen Ihre bei Zoom hinterlegten Kontaktangaben stets aktuell halten, damit wir Sie jederzeit binnen achtundvierzig Stunden (48 Stunden) erreichen können. Sie sind alleine verantwortlich für den Support und die Pflege Ihrer kostenpflichtigen Anwendung.

8. Änderung der Vereinbarung. WIR KÖNNEN DIESE KOSTENPFLICHTIGE APP-BEDINGUNGEN JEDERZEIT MIT ODER OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG ÄNDERN. WENN SIE IHRE KOSTENPFLICHTIGE ANWENDUNG NACH DER VERÖFFENTLICHUNG EINER FOLGEVERSION DIESER KOSTENPFLICHTIGE APP-BEDINGUNGEN WEITERHIN IM MARKTPLATZ ODER IN DEN DIENSTEN ODER PRODUKTEN VON ZOOM VERÖFFENTLICHEN ODER VERTREIBEN, GELTEN DADURCH ALLE AN DIESEN KOSTENPFLICHTIGE APP-BEDINGUNGEN VORGENOMMENEN MODIFIKATIONEN ALS DURCH SIE ANGENOMMEN.