Beschreibung der Zoom-Dienste

Gültig ab 19. Januar 2023

Diese Beschreibung der Zoom Dienste beschreibt die Dienste, die über ein Bestellformular oder einen Wiederverkäufer-Kundenvertrag bestellt oder von Zoom bereitgestellt werden können, und führt ferner dienst- und funktionsspezifische Bedingungen auf, die für die Erbringung durch Zoom oder die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden gelten können. Groß geschriebene Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die Bedeutungen, die ihnen in den Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“), im Rahmen-Abonnementvertrag („RAV“), in den Zoom-Nutzungsbedingungen für Wiederverkäufer-Kunden oder in anderen Dienstleistungsvereinbarungen für die Bereitstellung der Dienste zugewiesen werden (soweit zutreffend).

Verweise auf den „Kunden“ in dieser Beschreibung sind ein Verweis auf „Sie“ und „Ihr/e/s“, wie in den Nutzungsbedingungen definiert.

A. Definitionen. Zum Zweck dieser Beschreibung der Zoom Dienste gelten die folgenden Definitionen:

„Hardware Programs” bezeichnet von Zoom zur Verfügung gestellte Dienste oder Programme, die es Kunden ermöglichen, Hardware-Geräte zur Verwendung mit Zoom Meeting-Diensten oder mit Zoom Phone-Diensten vorbehaltlich separater Bedingungen der Gerätehersteller oder wie in den separaten Programmbedingungen anderweitig angegeben zu erwerben.

„Host“ bezeichnet eine Person, die ein ausgewiesener Mitarbeiter, Vertragspartner oder Vertreter des Kunden ist, dem der Kunde die Berechtigung zuweist, Meetings zu moderieren. Ein Host kann während der ersten Abolaufzeit bzw. während einer Verlängerungslaufzeit (wie zutreffend) eine unbegrenzte Anzahl von Meetings abhalten. Die Anzahl der Meetings, die ein Host gleichzeitig abhalten kann, hängt davon ab, ob der Kunde per Bestellformular ein Paket für simultane Meetings bestellt.

„Meeting“ bezeichnet ein Zoom-Videomeeting.

„Teilnehmer“ bezeichnet eine andere Person als den Host, die auf die Dienste zugreift oder diese nutzt, und zwar mit oder ohne Genehmigung und Kenntnis des Hosts.

„Zoom-Dokumentation” bezeichnet diese Beschreibung der Zoom Dienste, die Zoom-Website (www.zoom.us) und alle zusätzlichen Beschreibungen der Dienste, die Bestandteil dieser Vereinbarung sein können.

„Zoom Meetings-Dienste” bezeichnet die verschiedenen Videokonferenz-, Webkonferenz-, Webinar-, Meetingraum-, Bildschirmfreigabe-, Chat-, Connector-, Audio-Abo-, Cloudaufzeichnungs- und anderen kollaborativen Dienste, die von Zoom Video angeboten werden und die der Kunde über ein Bestellformular bestellen kann.

„Zoom Phone-Dienste“ bezeichnet Sprachübermittlungsdienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, nomadische miteinander verbundene VoIP-Dienste, die Bereitstellung von Durchwahlnummern, Zweiwege-Sprachanruf- und Private Branch Exchange (PBX)-Telefonanlagenfunktion und damit verbundene Dienste, die der Kunde über ein Bestellformular bestellen kann.

B. Konforme Verwendung. Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf die Dienste sowie die Nutzung davon durch ihn und seine Endbenutzer unter Einhaltung aller geltenden Gesetze erfolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zur Verwendung des Internets für Sprachmitteilungen und -Messaging, zu Datenschutz, Aufzeichnung von Kommunikation sowie Endbenutzerbenachrichtigungen und -einwilligungen in Bezug auf die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe, den Zugriff auf sowie die Verwendung von Kundeninhalten und personenbezogenen Daten.

C. Verbot der gemeinsamen Nutzung. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Konto, Host-Rechte oder andere Benutzerrechte gemeinsam mit anderen Personen zu nutzen, es sei denn, dies wurde von Zoom vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Anmeldedaten oder Kennwörter, die sich auf das Vorstehende beziehen, an andere Personen weiterzugeben. Der Kunde bestätigt, dass die gemeinsame Nutzung solcher Rechte streng verboten ist. Das Recht des Kunden, die Dienste zu nutzen oder darauf zuzugreifen, ist nicht abtretbar bzw. nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, ein Konto, Host-Rechte oder andere Benutzerrechte an eine andere Person abzutreten oder zu übertragen, ausgenommen (i) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder (ii) wenn Zoom dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

D. Zoom Meeting-Dienste. Zoom Meetings ermöglicht es Hosts, Meetings zu planen und zu starten und zuzulassen, dass Teilnehmer zum Zweck der Zusammenarbeit unter Verwendung von Sprach-, Video- und Bildschirmfreigabefunktionen am Meeting teilnehmen. Jedes Meeting hat mindestens einen Host. Chatfunktionen ermöglichen eine Zusammenarbeit von zwei Personen oder sogar eine Zusammenarbeit in Gruppen. Weitere Merkmale, Funktionen und Lösungen finden Sie unter www.zoom.us.

1. Gleichzeitig stattfindende Meetings. Die Funktion simultaner Meetings ermöglicht es einem Host, mehr als ein Meeting gleichzeitig zu veranstalten, jedoch vorbehaltlich der spezifischen Einschränkungen des Pakets für simultane Meetings, das der Kunde per Bestellformular ordern kann.

E. Zoom für Bildung (Schulklassen bis Stufe 13). Zoom für das Bildungswesen (Schulklassen bis Stufe 13/Grund- und weiterführende Schulen) ermöglicht es Grund- und weiterführenden Schulen, Schulbezirken sowie Schulsystemen („Schulabonnenten“), die Zoom Meeting-Dienste für Bildungszwecke zu nutzen. Zoom unterhält Richtlinien und Verfahren zur Erfüllung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Daten von Schülern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die DSGVO und den US-amerikanischen Family Educational Rights and Privacy Act (FERPA) sowie geltende Gesetze von Staaten oder Bundesstaaten (die „Datenschutzgesetze“). Die Datenschutzgesetze können Schülern oder ihren Eltern in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten bestimmte Rechte verleihen. Wenn der Kunde ein Elternteil oder Schüler ist und Fragen zu den Datenschutzgesetzen oder seinen damit verbundenen Rechten hat, wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung des Kunden. Wenn der Kunde ein „Bildungskonto-Benutzer“ ist – also ein Lehrer, Rektor oder anderweitiges Mitglied einer Bildungseinrichtung, das von einem Schulabonnenten für die Verwendung des Bildungskontos autorisiert ist – sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er von seinem Schulabonnenten ermächtigt wurde, ein Konto zu eröffnen, die Zoom Meeting-Dienste zu nutzen und diesen Vertragsbestimmungen zuzustimmen. Der Kunde erklärt sich weiterhin einverstanden, sein Konto ausschließlich zu Bildungszwecken und ausschließlich zugunsten seines Schulabonnenten und seiner Schüler zu verwenden. Wenn der Kunde ein Bildungskonto-Benutzer ist, für den das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika oder ein ähnliches Recht gilt, stimmt der Kunde für sich selbst und seinen Schulabonnenten der Erfassung, Verwendung und Teilung personenbezogener Daten von studierenden Endbenutzern durch Zoom zu, einschließlich der Daten von denjenigen, die im Alter von unter 16 Jahren sind, in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung für Grund- und weiterführende Schulen bis zur Jahrgangsstufe 13, und weist Zoom an, die personenbezogenen Daten von studierenden Endbenutzern in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie zu verarbeiten. Wenn der Kunde ein Bildungskonto-Benutzer ist, bestimmt der Kunde gemäß der DSGVO oder einem ähnlichen Gesetz die rechtliche Grundlage, die Mittel und die Zwecke der Verarbeitung der Daten und weist Zoom an, personenbezogene Daten von studierenden Endbenutzern zu verarbeiten, einschließlich jener, die Kinder unter 16 Jahren sind, in Übereinstimmung mit Zooms Datenschutzerklärung für Schulklassen bis Stufe 13/Grund- und Sekundarschulen, die unter https://explore.zoom.us/de/schools-privacy-statement/ abgerufen werden kann.

1. Nachtrag für Schulabonnenten in Connecticut. Für Schulabonnenten in Connecticut werden die Nutzungsbedingungen von Zoom – Nachtrag für Schulabonnenten in Connecticut („Nachtrag”) durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Nachtrag ist speziell für die Anforderungen des Connecticut Act Concerning Student Data Privacy, Conn. Gen. Stat. Ann. § 10-234aa-dd konzipiert.

F. Zoom Phone-Dienste.

1. Definitionen: Für die Zwecke der Zoom Phone-Dienste gelten die folgenden Definitionen:

„Gerät“ bezeichnet das Gerät, das auf Anweisung oder Wunsch des Kunden innerhalb eines Kontos oder durch Zoom einer virtuellen Nebenstelle oder einer einzeln eingerichteten digitalen Leitung zugewiesen wird.

„Telefonhost“ bezeichnet die Person, der Zugriffs- und Nutzungsrechte für den Zoom Phone-Dienst zugewiesen wurden. Ein Telefonhost ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

2. Zoom Phone-Dienst-Anbieter. Zoom ist der Anbieter von Zoom Phone-Diensten für Kunden außerhalb der USA. Zoom Voice Communications, Inc. („Zoom Voice“) ist der Anbieter der Zoom Phone-Dienste für Kunden in den USA und legt die Bedingungen sowie die Preise für Zoom Phone-Dienste fest.

3. Beschreibung der Dienste. Die Zoom Phone-Dienste sind cloudbasierte Telefondienste, die ein Voice-over-Internet-Protokoll (VoIP) verwenden, um dem Kunden die folgenden Dienste und Funktionen bereitzustellen, und zwar je nach Auswahl des Kunden auf einem Bestellformular und gemäß den zusätzlichen Bedingungen und Richtlinien für den Zoom Phone-Dienst, zu finden unter https://explore.zoom.us/de/trust/resources/:

a. Zoom Phone-Dienst. Der Zoom Phone-Dienst ist ein cloudbasierter Telefondienst, der eine Zweiwege-Sprachanruf- und PBX-Telefonanlagenfunktion sowie eine Funktionspalette ermöglicht, wie sie auf der Webseite zoom.us beschrieben ist.

b. Zugang zu Kommunikation über das öffentliche Telefonfestnetz (PSTN). Telefonhosts und Endbenutzern kann es über einen Zoom Phone-Telefonvertrag ermöglicht werden, Anrufe an das PSTN zu tätigen und über dieses zu empfangen, und ihnen kann eine Telefonnummer zur Durchwahl (Direct Inward Dialing, DID) zugewiesen werden.

c. Bring Your Own Carrier (BYOC). BYOC ermöglicht Kunden die Nutzung des Telekommunikationsanbieters ihrer Wahl, um PSTN-Zugang und Durchwahlnummern bereitzustellen. Zoom stellt BYOC-Kunden Software zur Verfügung, die den netzinternen Zugang und den Zugang zu einer breiten Palette von Funktionen und Optionen für das Zoom-Anrufmanagement ermöglicht. BYOC ermöglicht es Kunden (i) PSTN in Regionen nutzen zu können, in denen Zoom keinen PSTN-Zugang anbietet; (ii) Geschäftsbeziehungen mit den aktuellen Netzbetreibern aufrechtzuerhalten und/oder (iii) den Einsatz flexibler und redundanter zu gestalten. Kunden müssen sicherstellen, dass der Netzbetreiber alle regulären Telekommunikationsdienste anbietet und sind für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften im Bereich der Telekommunikation verantwortlich.

d. SMS-Funktionen. Der Zoom Phone-Dienst unterstützt grundlegende SMS-Funktionen in den USA und Kanada. Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu bestätigen, dass alle beabsichtigten SMS-Anwendungsfälle in der Zoom Dokumentation unterstützt werden.

e. Zusätzliche Zoom Phone-Funktionen. Zusätzliche Optionen, wie die Aktivierung von Telefonen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen, zusätzliche gebührenfreie Nummern und DID-Telefonnummern, können wie auf dem Bestellformular beschrieben erworben werden.

f. Bereitstellung regulierter Kommunikationsdienste. Zoom kann bei der Bereitstellung bestimmter regulierter Kommunikationsdienste auf lokale Anbieter zurückgreifen, um es beispielsweise dem Kunden zu ermöglichen, Ortsgespräche innerhalb lokaler Gerichtsbarkeiten zu tätigen und/oder sich mit dem lokalen öffentlichen Telefonfestnetz (PSTN) zu verbinden. Die lokal lizenzierten Partner von Zoom bieten alle Telekommunikationsdienste an, die dem Kunden in den Ländern angeboten werden, in denen diese Zoom Partner lizenziert sind. Zoom ist für die gesamte Vertragsabwicklung, Abrechnung und Kundenbetreuung im Zusammenhang mit diesen Diensten verantwortlich.

4. Zoom Phone-Richtlinien. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die zusätzlichen Zoom Phone-Richtlinien, die unter https://explore.zoom.us/de/trust/resources/ zu finden sind, für die durch den Kunden erfolgende Nutzung der Zoom Phone-Dienste gelten.

5. Notruf (110). Wenn Zoom der Notfalldienstleister ist, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er die Kundenmitteilung zu Notrufen oder 110 von Zoom Voice Communications, Inc. unter https://explore.zoom.us/de/trust/legal-compliance/ gelesen und zur Kenntnis genommen hat. Ist Zoom nicht der Notfalldienstleister, so finden die Notfalldienste des zugrunde liegenden Betreibers des Kunden oder 112-Benachrichtigungsrichtlinien Anwendung.

6. Ausstattung. Soweit nicht ausdrücklich durch ein Hardware-Programm etwas anderes bestimmt ist, liefert weder Zoom noch Zoom Voice Geräte oder andere Ausstattung, die in Verbindung mit den Zoom Phone-Diensten verwendet wird. Allerdings testet Zoom Voice bestimmte Geräte und Ausstattung, um zu ermitteln, ob diese von der Zoom Phone-Plattform unterstützt werden (auch wenn nicht alle möglichen Geräte und Ausstattung getestet wurden, die im Marketplace erhältlich sind). Eine aktuelle Übersicht der Geräte und Ausstattung, die laut Zoom von der Zoom Phone-Plattform unterstützt wird, kann auf Wunsch vorgelegt werden. Der Kunde sollte vor dem Einsatz anderer Geräte und Ausstattung Rücksprache mit Zoom oder Zoom Voice halten.

G. Zoom Rooms. Zoom Rooms ist ein softwarebasiertes Konferenzraumsystem, das kollaboratives Arbeiten für Teilnehmer im Raum und virtuelle Teilnehmer bietet, einschließlich der Teilnahme an Meetings mit nur einem Klick, drahtloser Mehrfachfreigabe, interaktivem Whiteboard und intuitiven Raumsteuerungen. Zoom Rooms umfassen Konferenzraum-spezifische Funktionen wie z. B. Terminplanungsanzeige, digitale Beschilderung und Remote-Raumverwaltung.

H. Zoom Hardware-Programm. Hardware-Programme ermöglichen es Kunden, Hardware-Produkte zu erwerben, die mit Zoom Meeting-Diensten oder Zoom Phone-Diensten funktionieren und vorbehaltlich zusätzlicher Bedingungen Zugriff auf diese Dienste bieten. Ein separates Abonnement für die Zoom Meeting-Dienste bzw. Zoom Phone-Dienste ist erforderlich.

1. Zoom Hardware as a Service. Das Zoom Hardware-as-a-Service-Programm („HaaS-Programm“) ermöglicht es Kunden, bestimmte Leihgeräte in Verbindung mit und für die gleiche Abolaufzeit wie ein zugehöriges zugrunde liegendes Abonnement für Zoom Meeting-Dienste oder Zoom Phone-Dienste unterzuvermieten. Weitere Bedingungen des HaaS-Programms finden Sie hier.

I. Zoom für Behörden besteht aus dem Zoom Meeting-Dienst, Zoom Phone-Diensten, Zoom Conference Room Connector, Zoom Rooms, Zoom Team Chat und Zoom APIs, die von Zoom in einer FedRAMP-autorisierten Cloud-Umgebung angeboten werden. Zoom für Behörden ermöglicht es den Kunden, eine eingeschränkte Version der Dienste in einer separaten FedRAMP-autorisierten Cloud-Umgebung einzusetzen, die in der Regierungscloud der Amazon Web Services und in Zooms gemeinsam genutzten Rechenzentren in den kontinentalen Vereinigten Staaten (in San Jose, CA und New Jersey) gehostet wird und von der von Zoom standardmäßig genutzten kommerziellen Cloud-Umgebung unabhängig ist. Spezifische Merkmale, Funktionen und Lösungen finden Sie unter https://www.zoomgov.com/. Die herkömmliche Zoom Commercial-Plattform und Zoom für Behörden sind voneinander unabhängige Umgebungen, weshalb keine Daten zwischen ihnen ausgetauscht werden können, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Daten von Sofortnachrichten oder Chatdaten.

1. FedRAMP-Sicherheitsfunktionen. Zoom für Behörden ist auf der Ebene FedRAMP Moderate ATO zugelassen. Es ist TLS 1.2 oder höher erforderlich.

2. Übersicht über Zoom für Behörden. Die Zoom für Behörden-Plattform vereint Cloud-Videokonferenzen, ein Cloud-Telefonsystem, Chat, einfache Online-Meetings und eine softwarebasierte Konferenzraumlösung in einer bedienungsfreundlichen Plattform. Die Zoom für Behörden-Plattform ist eine gemäß FedRAMP Moderate autorisierte Cloud-Umgebung, die von der herkömmlichen Zoom Plattform getrennt ist. Die Zoom für Behörden-Plattform wird ausschließlich von US-Personen betrieben und befindet sich exklusiv in CONUS in der AWS GovCloud und zwei US-basierten Rechenzentren. Zoom für Behörden umfasst: DOD Impact Level 2/4, FIPS 140-2, einen HIPAA-Nachweis durch eine unabhängige Prüfstelle und mehrere Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit. Diese Lösung bietet Video-, Audio-, Telefon- Chat- und drahtlose Bildschirmübertragung mit Windows, Mac, Linux, Chrome OS, iOS, Android, Blackberry, Zoom Rooms und H.323/SIP-Raumsystemen. Zu den Zoom für Behörden-Diensten gehören:

i. Zoom Cloud-Videokonferenzen. Ein Dienst für cloudbasierte Zusammenarbeit mit Video, Audio, Inhaltsfreigabe von Webinaren und kollaboratives Arbeiten.

ii. Zoom Phone. Ein cloudbasiertes Telefonsystem mit herkömmlichen PBX-Funktionen, integrierter PSTN-Konnektivität, verbesserten Notfalldiensten und Unterstützung für Anrufe von mobilen Apps, Desktop-Apps und älteren Tischtelefongeräten.

iii. Zoom Team Chat. Versenden Sie Chat-Nachrichten in öffentlichen oder privaten Kanälen, die nach Projekten, Teams oder Themen sortiert werden können, und teilen Sie Dateien, Emojis, Screenshots und mehr.

iv. Zoom Rooms. Softwarebasierte Gruppenvideokonferenzen für Konferenzräume, in denen handelsübliche Hardware eingesetzt wird, einschließlich eines dedizierten Mac oder Computers, einer Kamera und eines Lautsprechers mit iPad-Controller.

v. Zoom Conference Room Connector. Ein Gateway, mit dem H.323- und SIP-Systeme (Session Initiation Protocol) eine Verbindung zu Zoom Meetings herstellen können. Der Conference Room Connector ist sowohl im Cloud-Computing als auch als Software für die Installation beim Kunden verfügbar.

vi. Zoom Meeting-Connector. Eine Softwareversion der Zoom Cloud-Infrastruktur, die für die Installation beim Kunden vorgesehen ist.

vii. Zoom API. Bietet Entwicklern die Möglichkeit, Ihrer Anwendung ganz einfach Video, Sprache und Bildschirmfreigabe hinzuzufügen. Unsere API ist eine serverseitige Implementierung, die auf Representational State Transfer (REST) basiert. Die Zoom API hilft bei der Verwaltung der Benutzererfahrung vor dem Meeting, z. B. beim Erstellen, Bearbeiten und Löschen von Ressourcen wie Benutzern, Meetings und Webinaren.

J. Zoom Marketplace. Zoom App Marketplace, verfügbar unter https://marketplace.zoom.us, oder Zoom for Government Marketplace, verfügbar unter https://marketplace.zoomgov.com (im Folgenden jeweils als „Marketplace“ bezeichnet), ist eine Seite, die von Zoom gehostet wird, um einen Zugang zu Anwendungen (den „Apps“) bereitzustellen, die von externen Entwicklern („Herausgebern“) oder Zoom erstellt werden und die mit den Zoom-Diensten betrieben werden können. Diese sollen sowohl über mobile als auch über Desktop-Client-Apps verfügbar gemacht werden. Der Zugriff auf und die Nutzung des Zoom App Marketplace und des Zoom for Government Marketplace unterliegen den Nutzungsbedingungen des Zoom App Marketplace (https://explore.zoom.us/de/marketplace-terms-of-use). Zoom für Entwickler (erhältlich unter https://developer.zoom.us) unterliegt der Lizenz und den Nutzungsbedingungen der Zoom API (https://explore.zoom.us/de/legal/zoom-api-license-and-tou) sowie der Marktplatz-Entwicklervereinbarung (https://explore.zoom.us/de/marketplace-developer-agreement). Zoom übernimmt keine Garantie oder Unterstützung für Publisher-Apps. Die Herausgeber sind alleine für alle Aspekte der von ihnen veröffentlichten Apps verantwortlich, einschließlich Inhalten, Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit und Support. Die Herausgeber müssen ihre eigenen Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und Supportinformationen bereitstellen („Bedingungen des Herausgebers“). Kunden, die auf Apps zugreifen oder diese herunterladen, müssen die Bedingungen des Herausgebers direkt mit dem Herausgeber vereinbaren. Zoom ist nicht für die Apps, ihre Inhalte, ihre Funktionsfähigkeit, ihre Verfügbarkeit oder ihren Support verantwortlich. Apps werden IM IST-ZUSTAND gehostet, und die Nutzung der Apps erfolgt gemäß den Bedingungen des Herausgebers auf eigenes Risiko des Kunden. Apps können jederzeit eingestellt oder von einem Herausgeber entfernt werden, und Daten, die darin gespeichert sind, können verlorengehen oder unzugänglich werden. Zoom ist (gemäß Definition in den Nutzungsbedingungen für den Zoom App Marketplace) nicht für Kundendaten verantwortlich, die an einen Herausgeber übertragen wurden, und auch nicht für eine Übersendung, Erfassung, Offenbarung, Sicherung, Änderung, Verwendung oder Löschung von Kundendaten durch oder über eine App. Herausgeber können Kundendaten gemäß den Bedingungen des Herausgebers verwenden. Die Verwendung der Apps kann erfordern, dass Kundendaten an den Herausgeber übermittelt werden. Durch seinen Zugriff auf die App und ihre Nutzung stimmt der Kunde der Übermittlung der Kundendaten durch Zoom zu, wie es den Anforderungen des Herausgebers entspricht. Der Kunde sollte sich in Bezug auf Support oder Fragen an den Herausgeber wenden. Zoom macht keine Zusicherungen und distanziert sich von allen ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen in Bezug auf Apps und behält sich das Recht vor, eine App jederzeit und nach eigenem Ermessen aus dem Marketplace zu entfernen.

K. Zoom Events und Zoom Sessions. Zoom Events und Zoom Sessions sind cloudbasierte Dienste, mit denen Kunden virtuelle und hybride Events mittels Zoom Meeting-Diensten und/oder Zoom Webinar veranstalten können. Die Verwendung von Zoom Events und Zoom Sessions unterliegt den Zoom Events Nutzungsbedingungen für Hosts (https://explore.zoom.us/de/zoom_events_host_tou/), und die Teilnahme an einem virtuellen oder hybriden Event mittels Zoom Events oder Zoom Sessions unterliegt den Nutzungsbedingungen für Event-Teilnehmer (https://explore.zoom.us/de/event_participant_tou/). Für den Kundenzugang zu sowie die Verwendung von Zoom Events bzw. Zoom Sessions ist ein entsprechendes Abonnement für Zoom Meeting-Dienste erforderlich. Für den Fall, dass ein solches zugrunde liegendes Abonnement von Zoom Meeting-Diensten abläuft oder aus irgendeinem Grund beendet wird, erlischt auch der Zugang des Kunden zu Zoom Events und Zoom Sessions.

1. Zoom Events. Mit Zoom Events können Kunden virtuelle und hybride Events in Form von einzelnen und mehrteiligen Sitzungen veranstalten. Zu den Funktionen von Zoom Events zählen unter anderem eine Vielzahl von Registrierungs- und integrierten Ticketverkaufsoptionen, Teilnehmer-Networking-Funktionen, benutzerdefinierte E-Mails und Branding, optionale Messeflächendienste und Event-Analysen.

2. Zoom Sessions Mit Zoom Sessions können Kunden virtuelle und hybride Events mit einzelnen Sitzungen veranstalten. Zoom Sessions verfügt über einige der charakteristischen Funktionen von Zoom Events, allerdings nicht über alle Funktionen, beispielsweise Teilnehmer-Networking-Funktionen und optionale Messefläche.

3. Funktionen Funktionsweise und Lösungen. Die Funktionen, Funktionsweisen und Lösungen für Zoom Events und Zoom Sessions werden ausführlich beschrieben unter: https://explore.zoom.us/de/products/event-platform/.

L. Verwaltete Domänen. Zoom erlaubt, dass Kunden Domänen reservieren, die mit ihrem Unternehmen assoziiert sind, und Konten verwalten, die unter Nutzung dieser Domäne ein Abonnement für Zoom abgeschlossen haben („Kunde mit verwalteter Domäne “). Der Kunde darf nur die Zoom-Dienstdomäne(n) assoziieren, deren Eigentümer er ist, oder zu deren Assoziierung mit der Nutzung der Dienste er rechtlich befugt ist. Sollte über die reservierte Domäne ein Zoom Konto erstellt oder betrieben werden, das von dem Kunden mit verwalteter Domäne nicht zugelassen wurde (das „nicht verwaltete Domänenkonto“), wird die Person, die dieses nicht verwaltete Domänenkonto nutzt oder erstellt hat, benachrichtigt, dass diese Domäne für den Kunden mit verwalteter Domäne reserviert ist, und aufgefordert, die Domäne zu ändern, die mit dem nicht verwalteten Domänenkonto assoziiert ist. Wenn die Person, die dieses nicht verwaltete Domänenkonto nutzt oder erstellt hat, die Domäne nicht in dem angegebenen Zeitraum wechselt, wird angenommen, dass diese Person zugestimmt hat, dass das nicht verwaltete Domänenkonto zu dem Kunden mit verwalteter Domäne hinzugefügt wird und alle Daten, die mit dem nicht verwalteten Domänenkonto assoziiert sind, für den Kunden mit verwalteter Domäne freigegeben werden.

M. Zoom Contact Center.

1. Beschreibung des Dienstes. Der Zoom Contact Center Service (das „Zoom Contact Center“) ist eine cloudbasierte Software für Kontaktzentren, mit der Unternehmen Interaktionen mit ihren Kunden oder Endbenutzern über mehrere Kanäle, einschließlich Sprache und Video, verwalten können. Der Kunde kann Anrufe zum und vom PSTN über VoIP (Voice over Internet Protocol) aktivieren, indem er ein monatliches Zoom Contact Center-Nutzungsabonnement erwirbt. Zusätzliche Zoom Contact Center-Funktionen werden unter https://www.zoom.us/de beschrieben.

2. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung des Zoom Contact Centers durch den Kunden und seine Benutzer und stellt sicher, dass diese Nutzung den Gesetzen und Vorschriften der Länder entspricht, in denen er sich befindet, einschließlich aller Vorschriften, die die Nutzung des Internets für Sprachkommunikation und Chats regeln. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er alle Offenlegungen und Benachrichtigungen zur Verfügung gestellt und alle Zustimmungen eingeholt hat, die im Zusammenhang mit der Überwachung oder Aufzeichnung von Gesprächen gemäß den lokalen Gesetzen oder Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze, die für Marketing und Werbung gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den US Telephone Consumer Protection Act von 1991 (TCPA), die Telemarketing Sales Rule der FTC und die kanadische Anti-Spam Legislation (CASL).

3. Notrufdienste. Das Zoom Contact Center ist kein Ersatz für traditionelle Telefondienste. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Personen, die zur Nutzung des Zoom Contact Centers über ihr Konto berechtigt sind (einschließlich Agenten, Vorgesetzte und Administratoren), zu benachrichtigen und informieren, dass Anrufe bei Notrufdiensten nicht über das Zoom Contact Center getätigt werden dürfen und wie sie Notrufdienste auf andere Weise kontaktieren können, einschließlich alternativer Vereinbarungen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stellt Zoom und seine verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Notruf oder der Unfähigkeit ergeben, einen Notruf über das Zoom Contact Center zu tätigen.

4. Zoom Contact Center-Richtlinien. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Zoom Phone and Contact Center Messaging Policy für die Vereinigten Staaten und die Zoom Contact Center-Richtlinie zur angemessenen Nutzung unter https://explore.zoom.us/de/trust/resources/ für die Nutzung des Zoom Contact Center durch den Kunden gelten.

5. Entsprechende Lizenz. Der Zugriff des Kunden auf das Zoom Contact Center erfordert eine entsprechende Lizenz zur Nutzung der Zoom Meeting-Dienste und/oder Zoom Phone-Dienste. Für den Fall, dass eine solche zugrunde liegende Lizenz abläuft oder aus irgendeinem Grund beendet wird, erlischt auch der Zugang des Kunden zum Zoom Contact Center. Nach der Kündigung werden dem Kunden alle unbezahlten Zoom Contact Center-Gebühren in Rechnung gestellt. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich dargelegt, sind alle Zoom Contact Center-Zahlungsverpflichtungen nicht stornierbar und gezahlte Beträge nicht erstattungsfähig.

6. Tarife und virtuelle Servicenummern. Zoom Voice ist der Anbieter von Telefonverträgen und virtuellen Servicenummern, die mit dem Zoom Contact Center verwendet werden können.

N. Zoom Belegschaftsverwaltung (WFM).

1. Definitionen.

„WFM-Host“ bezeichnet die Person, der Zugriffs- und Nutzungsrechte für den Dienst Zoom Belegschaftsverwaltung (Workforce Management Service) zugewiesen wurden. Ein WFM-Host ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

2. Beschreibung des Dienstes. Bei Zoom Belegschaftsverwaltung handelt es sich um einen Cloud–basierten SaaS-Dienst, mit dem die Belegschaft im Unternehmen über das Zoom Web Portal organisiert, optimiert und systematisch verwaltet werden kann. WFM kann unter anderem für folgende Tätigkeiten genutzt werden: (i) Planung (Erstellung einer Gruppe von Plänen basierend auf diversen Faktoren wie Personalbedarf, individuelle Abwesenheiten, Agentenwarteschleifen und Erreichbarkeit); (ii) Prognosen (Einsatz von Algorithmen zur Vorhersage des künftigen Interaktionsvolumens auf der Grundlage historischer Interaktionsdaten, Anwendung künftiger Marktereignisse und Leistungskennzahlen auf die Prognose, um den Personalbedarf vorherzusagen) und (iii) tagesaktuelle Verwaltung (Verwaltung der Tätigkeiten des aktuellen Tages auf Intervallebene durch Überwachung der Einhaltung in Echtzeit, Anpassungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse und Umsetzung des sich schnell ändernden Personalbedarfs).

3. Zugehöriges Abonnement. Für den Zugriff auf und die Nutzung von WFM durch den Kunden ist ein entsprechendes kostenpflichtiges Abonnement für andere Zoom Dienste wie Zoom Contact Center erforderlich. Sollte das entsprechende erforderliche Abonnement ablaufen oder aus irgendeinem Grund beendet werden, erlischt auch der Zugang des Kunden zu WFM.

O. Zoom Qualitätsmanagement (QM)

1. Definitionen.

„QM-Host“ bezeichnet die Person, der Zugriffs- und Nutzungsrechte für den Dienst Zoom Qualitätsmanagement (Quality Management Service) zugewiesen wurden. Ein QM-Host ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

2. Beschreibung des Dienstes. Zoom Qualitätsmanagement ist ein cloudbasierter Dienst, mit dem Kundeninteraktionen im Kundenservice geprüft werden und bewertet wird, ob Kundenservicemitarbeiter die Qualitätsstandards erfüllen. QM-Hosts können über das Zoom Web-Portal Aktivitäten einleiten, darunter (i) das Analysieren und Extrahieren von Erkenntnissen aus aufgezeichneten und transkribierten Kundeninteraktionen mithilfe linguistischer Datenverarbeitung und maschineller Lernalgorithmen, (ii) das Prüfen ihrer Interaktionen mit Kunden oder Endnutzern und (iii) das Messen und Verbessern der Leistungen Einzelner oder des gesamten Teams durch Scorecards, Coaching und begleitete Schulungen.

3. Zugehöriges Abonnement. Für den Zugriff auf und die Nutzung von QM durch den Kunden ist ein entsprechendes kostenpflichtiges Abonnement für Zoom Contact Center erforderlich. Sollte das entsprechende erforderliche Abonnement ablaufen oder aus irgendeinem Grund beendet werden, erlischt auch der Zugang des Kunden zu QM.

P. Zoom AI Expert Assist.

1. Definitionen.

„Host für AI Expert Assist“ bezeichnet die Person, der der Zugriff auf und die Nutzung des Dienstes von Zoom AI Expert Assist zugewiesen ist. Ein Host für AI Expert Assist ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

2. Beschreibung des Dienstes. AI Expert Assist ist ein cloudbasierter, auf künstliche Intelligenz gestützter Dienst, der es Hosts für AI Expert Assist ermöglichen soll, Kundenprobleme effizienter zu beheben, die Bearbeitungszeit zu minimieren und die Ergebnisse von Interaktionen zu verbessern. Hosts für AI Expert Assist können den Dienst „Zoom AI Expert Assist“ im Rahmen bestimmter Interaktionen mit Endbenutzern aufrufen. Er bietet bestimmte Funktionen, darunter: (i) Abrufen und Anzeigen von Kontextartikeln aus der Wissensdatenbank des Kunden; (ii) Erstellen nächster Schritte und weiterer Maßnahmen zur effizienteren Nachverfolgung und (iii) Vorlegen einer Nachbereitung der Interaktion, bestehend aus einer Zusammenfassung der Probleme und/oder einer Zusammenfassung der Lösung im Rahmen der Interaktion, sofern zutreffend.

3. Zugehöriges Abonnement. Für den Zugriff auf und die Nutzung von AI Expert Assist durch den Kunden ist ein entsprechendes kostenpflichtiges Abonnement für Zoom Contact Center erforderlich. Sollte das entsprechende erforderliche Abonnement ablaufen oder aus irgendeinem Grund beendet werden, erlischt auch der Zugang des Kunden zu AI Expert Assist.

Q. Zoom Revenue Accelerator.

1. Zoom Revenue Accelerator bezeichnet einen Add-on-Dienst, der für bestimmte Zoom Dienste verfügbar ist und Daten und Informationen aus zugrundeliegenden Diensten (z. B. Zoom Meetings und Zoom Phone) erfasst und extrahiert, was zu visuell angezeigten, zugänglichen und auffindbaren Erkenntnissen und Analysen führt. Alle Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Zoom Revenue Accelerator ausgegeben werden, gelten als Kundeninhalte.

2. Anwendbarkeit der Nutzungsbedingungen. Diese Zoom Revenue Accelerator-Bedingungen treten entweder mit dem Datum des Inkrafttretens des Dienstes oder der Nutzung von Zoom Revenue Accelerator durch den Kunden in Kraft – je nachdem, welches Datum früher eintritt – und bleiben während der ersten Abolaufzeit und einer Verlängerungslaufzeit gemäß Festlegung im Bestellformular in Kraft. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in anderen Verträgen zwischen Zoom und dem Kunden im Zusammenhang mit Zoom Revenue Accelerator sind diese Zoom Revenue Accelerator-Nutzungsbedingungen bei widersprüchlichen oder uneinheitlichen Bestimmungen maßgeblich und haben unabhängig von einer anderslautenden Reihenfolge der Rangfolgebedingungen in einem Vertrag zwischen Zoom und dem Kunden Vorrang.

3. Zugehöriges Abonnement. Für den Zugriff auf Zoom Revenue Accelerator sowie dessen Nutzung durch den Kunden ist ein entsprechendes kostenpflichtiges Abonnement für Zoom Meetings und/oder Zoom Phone (falls verfügbar) erforderlich. Für den Fall, dass ein solches zugrunde liegendes Zoom Meetings- oder Zoom Phone-Abonnement, für das Zoom Revenue Accelerator verwendet wird, abläuft oder aus irgendeinem Grund gekündigt wird, endet auch der Zugriff des Kunden auf Zoom Revenue Accelerator und dem Kunden werden alle unbezahlten Zoom Revenue Accelerator-Kosten oder -Gebühren in Rechnung gestellt. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich dargelegt, sind alle Zoom Revenue Accelerator-Zahlungsverpflichtungen nicht stornierbar und gezahlte Beträge nicht erstattungsfähig.

4. Teilnehmerbenachrichtigungen. Der Kunde erkennt an, dass, obwohl Zoom den Teilnehmern einen anpassbaren Aufzeichnungshinweis zur Verfügung stellen kann, der Kunde allein dafür verantwortlich ist, die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutzanforderungen und, wo erforderlich, eine ausreichende Benachrichtigung der Teilnehmer über die Aufzeichnung, Überwachung, Erfassung und Verwendung von Kundeninhalten durch den Kunden, Zoom und andere.

5. Aktualisierte Version von Zoom. Der Kunde erkennt an, dass er und seine Endbenutzer die Client-Anwendung mit der neuesten verfügbaren Version von Zoom aktualisieren müssen, um die Sicherheits- und Benachrichtigungsfunktionen von Zoom in vollem Umfang nutzen zu können.

R. Zoom Arbeitsplatzreservierung. Zoom Arbeitsplatzreservierung bezeichnet einen Dienst, der die Verwaltung physischer Orte mit Tools ermöglicht; Kunden können Arbeitsplätze reservieren und die Nutzung verwalten, indem Benutzer mit Arbeitsplätzen verbunden werden. Die Arbeitsplatzreservierung umfasst u. a. folgende Funktionen: Arbeitsplätze vorab, bei Ankunft über einen Kiosk oder direkt am Arbeitsplatz reservieren, Empfehlungen zu zu reservierenden Arbeitsplätzen geben, Pläne der Etagen einrichten und anzeigen sowie Daten zur Nutzung von Arbeitsplätzen analysieren.

S. Zoom Node. Zoom Node ist eine cloudbasierte Hybridplattform, die die Server des Kunden-Rechenzentrums mit der Cloud von Zoom verbindet. Zoom Node ermöglicht die cloudgestützte Bereitstellung und Verwaltung unterschiedlicher Zoom-Workloads, die auch als Dienstmodule bezeichnet werden (z. B. Zoom Phone Local Survivability, Meetings Hybrid, Meetings Connector und Recording Connector). Diese Dienstmodule aktivieren bestimmte Zoom-Dienstfunktionsweisen und werden über das Zoom Web-Portal verwaltet. Zoom Node stellt ein zentrales Dashboard zur Verfügung, das Tools für Dienstverwaltung, Updates, Protokollverwaltung, Performanceberichte und Fehlerbeseitigung umfasst. Für die Verwendung von Zoom Node ist ebenfalls ein Abonnement des jeweiligen Dienstmoduls sowie des Zoom-Diensts des jeweiligen Dienstmoduls erforderlich.

T. Customer Managed Key-Dienst (CMK-Dienst). Der Customer Managed Key-Dienst ist ein erweiterter Sicherheitsdienst, mit dem Kunden bestimmte, von Zoom gespeicherte Kundeninhalte verschlüsseln und entschlüsseln können. Dies erfolgt mithilfe kryptografischer Schlüssel, die von einem externen Key Management Service („KMS“) bereitgestellt und gepflegt werden. KMS bezeichnet ein verwaltetes System, das Kunden von einem Drittanbieter erhalten, damit sie bestimmte kryptografische Schlüssel erstellen und steuern können. KMS ist kein Zoom-Dienst und muss separat über den Customer Managed Key-Dienst von Zoom von einem von Zoom unterstützten Anbieter erworben werden.

1. Entsprechende Lizenz. Für den Zugang und die Verwendung des Customer Managed Key-Dienstes für Kunden ist ein entsprechendes Abonnement für Zoom Meetings, Zoom Phone, Zoom Contact Center, Zoom Rooms und/oder Zoom Events erforderlich. Für den Fall, dass ein solches zugrunde liegendes Abonnement für Zoom Meetings, Zoom Rooms, Zoom Contact Center und/oder Zoom Events, für das der Customer Managed Key-Dienst verwendet wird, abläuft oder aus irgendeinem Grund gekündigt wird, endet auch der Zugriff des Kunden auf den Customer Managed Key-Dienst für die entsprechende Lizenz, und dem Kunden werden alle unbezahlten Kosten oder Gebühren im Zusammenhang mit dem Customer Managed Key-Dienst in Rechnung gestellt. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich dargelegt, sind alle Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf den Customer Managed Key-Dienst nicht stornierbar und gezahlte Beträge nicht erstattungsfähig.

2. KMS. Zoom ist nicht haftbar oder verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen eines KMS-Anbieters, jeglichen Betrieb des KMS oder die Nutzung dieses Service durch Kunden, einschließlich des Zugangs, der Änderung oder Löschung von Kundeninhalten, die besagtem KMS zuzuschreiben sind, unabhängig davon, ob der Customer Managed Key-Dienst von Zoom einen solchen KMS unterstützt. Der Kunde trägt zu jeder Zeit die alleinige Verantwortung für die Konfiguration und Wartung des im Zusammenhang mit dem Customer Managed Key-Dienst verwendeten KMS. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich einverstanden, dass er für den Zugang und die Verwendung des Customer Managed Key-Dienstes: (1) in mindestens zwei Rechenzentren in zwei unterschiedlichen geografischen Regionen eine Gruppe identischer kryptografischer Schlüssel einrichten und pflegen muss; und (2) den KMS konfigurieren und pflegen muss, damit Zoom bei Bedarf für die Bereitstellung des Customer Managed Key-Dienstes auf die kryptografischen Schlüssel des Kunden zugreifen kann. Zoom übernimmt keinerlei Haftung für das Versäumnis des Kunden, die vorstehenden Anforderungen einzuhalten, was zum Verlust oder einer Verschlechterung bestimmter Dienste führen kann, darunter die dadurch resultierende fehlende Möglichkeit zur Verwendung, Aufzeichnung, Anzeige von oder Teilnahme an Zoom Meetings, Zoom Phone, Zoom Contact Center, Zoom Rooms, Zoom Events und zugehörigen Funktionen.

U. Zoom Mesh-Dienst. Der Zoom Mesh-Dienst ist eine native Enterprise Content Delivery Network (eCDN)-Lösung, die dynamische, auf Zoom-Client basierende P2P-Technologien zur Medienweiterleitung einsetzt, die von Zoom Cloud-Infrastruktur kontrolliert werden. Der Zoom Mesh-Dienst ist darauf ausgelegt, die Nutzung der Netzwerkbandbreite durch bestimmte Zoom Dienste (z. B. Zoom Webinars und Zoom Events) zu verbessern, indem die an ein Kundennetzwerk gesendete Anzahl gleichzeitiger identischer Medienstreams reduziert wird. Für den Zugang und die Verwendung des Zoom Mesh-Dienstes durch den Kunden ist ein zugrunde liegendes Abonnement für bestimmte Zoom Dienste (z. B. Zoom Webinars oder Zoom Events) erforderlich.

V. Zoom Virtual Agent. Zoom Virtual Agent ist ein softwarebasierter Chat-Anwendungsdienst, der mithilfe von künstlicher Intelligenz Unterhaltungen automatisiert und Lösungen für Kundenbindung, Kunden-Support, technischen Support und andere Zwecke bietet.

W. Zoom Mail und Calendar.

1. Zoom Mail- und Kalender-Dienst. Der Zoom Mail- und Kalender-Dienst („Mail- und Kalender-Dienst“) ist ein von Zoom gehosteter E-Mail- und Kalender-Dienst, der über die Mobil- und Desktop-Client-Anwendungen von Zoom zugänglich ist.

2. Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke. Für den Mail- und Kalender-Dienst wird jedem Benutzer während der E-Mail-Einrichtung ein Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke zur Verfügung gestellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke vonnöten sein können, um im Mail- und Kalender-Dienst auf E-Mails zuzugreifen, falls der Kunde oder ein Benutzer den Zugang zu einem Gerät verliert, die Zoom-Anwendung deinstalliert oder eine Festplatte neu formatiert. Ferner stimmt der Kunde zu, dass er allein dafür verantwortlich ist, zugängliche Kopien dieser Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke aufzubewahren. Zoom bewahrt keine Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke auf und übernimmt keinerlei Haftung oder Verantwortung für unzugängliche E-Mails im Mail- und Kalender-Dienst oder Datenverluste, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Kundeninhalte, die sich aus dem Versäumnis des Kunden ergeben, Kopien dieser Verschlüsselungsschlüssel für Sicherungszwecke aufzubewahren.

3. Zoom Mail- und Kalender-Client. Der Zoom Mail- und Kalender-Client („Mail- und Kalender-Client“) ist ein Integrationsdienst, mit dem die Benutzer eines Kunden in den Mobil- und Desktop-Client-Anwendungen von Zoom auf die E-Mails und den Kalender ihres Drittanbieters zugreifen und diese anzeigen können.

4. Zugehöriges Abonnement. Für den Zugríff auf den Mail- und Kalender-Dienst und dessen Nutzung ist ein zugehöriges Abonnement von Zoom Meeting-Diensten erforderlich. Für den Mail- und Kalender-Dienst ist ein bezahltes Abonnement von Zoom Meeting-Diensten erforderlich. Für den Fall, dass ein solches zugrunde liegendes Abonnement von Zoom Meeting-Diensten abläuft oder aus irgendeinem Grund beendet wird, erlischt auch der Zugang des Kunden zum Mail- und Kalender-Dienst; der Mail- und Kalender-Client wird ebenfalls beendet.

X. Zoom Scheduler.

1. Definitionen.

„Scheduler-Host“ bezeichnet die Person, der Zugriffs- und Nutzungsrechte für Zoom Scheduler zugewiesen wurden. Ein Scheduler-Host ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

2. Zoom Scheduler-Dienst Zoom Scheduler ist ein Dienst zur Terminplanung, auf den der Scheduler-Host über die Zoom-Website und die Zoom-Anwendung zugreifen kann. Zoom Scheduler ermöglicht es dem Scheduler-Host, seine Verfügbarkeit für Termine mit Teilnehmern (einschließlich Teilnehmern außerhalb der Organisation des Scheduler-Hosts und solchen, die den Kalender des Scheduler-Hosts normalerweise nicht einsehen können) per Weblink anzugeben, der per E-Mail, Chat oder Textnachricht versendet wird, und erleichtert die Auswahl von Teilnehmern an einem bevorzugten Termin. Wenn ein Teilnehmer einen Termin auswählt, bucht Zoom Scheduler den Termin im Kalender des Scheduler-Hosts und sendet eine Kalendereinladung an die E-Mail-Adresse, die der Teilnehmer angegeben hat. Um Zoom Scheduler nutzen zu können, muss der Scheduler-Host einen unterstützten Kalenderdienst nutzen und integrieren.

Y. Zoom Huddles.

1. Definitionen.

„Huddles-Host“ bezeichnet die Person, der Zugriffs- und Nutzungsrechte für Zoom Huddles zugewiesen wurden. Ein Huddles-Host ist ein „Host“ im Sinne der Definitionen von „Host“ und „Endbenutzer“ in dieser Vereinbarung.

2. Beschreibung des Dienstes. Ein Zoom Huddle ist ein persistenter virtueller Arbeitsplatz, der von einem Huddles-Host erstellt wurde, dem der Huddles-Host und die Teilnehmer beitreten können, um mithilfe von Sprach-, Video- und Bildschirmfreigabe-Funktionen von einem gemeinsamen, kontinuierlichen kollaborativen Arbeitsumfeld zu profitieren. Ein Zoom Huddle, der vom Kunden betrieben wird, ist für alle Endbenutzer zugänglich. Erweiterte Funktionen für Zoom Huddles können wie im Bestellformular beschrieben erworben werden. Jeder Endbenutzer, der einen Zoom Huddle erstellt oder daran teilnimmt, muss angemeldet sein und über ein gültiges Zoom-Konto verfügen.

Z. Zoom AI Companion. Zoom AI Companion ist ein KI-gestützter Assistent, der in die Zoom-Anwendung und die Dienste integriert wird, um Kunden mit bestimmten Funktionen zu versorgen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Meeting-Zusammenfassungen, Intelligente Aufzeichnungen, Verfassen von Nachrichten und andere zusätzliche Zoom AI Companion-Funktionen, die im Laufe der Zeit verfügbar gemacht werden. Zoom AI Companion ist darauf ausgelegt, Personen dazu zu befähigen, produktiver zu arbeiten, die Effektivität des Teams zu verbessern und Fähigkeiten auszubauen. Alle Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Zoom AI Companion ausgegeben werden, gelten als Kundeninhalte.

AA. Zoom Visitor Management. Der Dienst Zoom Visitor Management unterstützt Sie beim Besuchermanagement an physischen Standorten. Dazu stehen Ihnen Funktionen zum Einladen und Verwalten von Gästen zur Verfügung. Zoom Visitor Management bietet unter anderem die Möglichkeit, Einladungen und Besucherinformationen an Gäste zu senden, das Einchecken zu verwalten, Arbeitsplatzreservierungen zu koordinieren und Besuchsdaten zu analysieren.