Richtlinie zur angemessenen Nutzung
Gültig ab 30. März 2019
Diese Richtlinie zur angemessenen Nutzung (die „Richtlinie“) regelt sämtliche Nutzungen von Zoom Diensten und ergänzt alle Dienstleistungsrahmenverträge, Nutzungsbedingungen, Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen oder andere Vertragsdokumente zur Bereitstellung und Nutzung von Zoom Diensten (die „Dienstleistungsvereinbarung“). Großgeschriebene, hier ohne Definition verwendete Ausdrücke haben die in der Dienstleistungsvereinbarung festgelegte Bedeutung. Diese Richtlinie definiert die Standards, die Zoom von seinen Kunden und Endbenutzern bei der Nutzung von Diensten erwartet.
Zoom Dienste dienen der Förderung von Zusammenarbeit und der effektiven Arbeits- und Geschäftsbeziehungen, wodurch Benutzer durch Einsatz von Sprache, Video und Bildschirmfreigabe verbunden werden. In diesem Sinne sind Zoom Dienste für geschäftliche Nutzung und Zwecke bestimmt.
Kunden und Endbenutzer dürfen die Dienste nicht für folgende Zwecke nutzen:
- Inhalte, darunter auch Live-Videos, bereitstellen, streamen oder übertragen, wenn diese gegen die vorliegende Richtlinie verstoßen
- Gesetzwidrig handeln, eine gesetzwidrige Handlung ermöglichen oder Gewalt fördern.
- So handeln, dass Kinder bedroht oder ausgenutzt werden oder ihnen anderweitig Schaden zugefügt wird.
- Sich an einer Tätigkeit beteiligen, die gefährlich, obszön oder anstößig ist (besonders, wie diese im Rahmen geschäftlicher Nutzung verstanden würde). Dazu gehören zum Beispiel Darstellungen von Nacktheit, Gewalt, Pornografie, eindeutig sexuellem Material oder krimineller Handlung.
- Menschenhandel ermöglichen oder fördern.
- Eine Tätigkeit ausüben, die Terrorismus oder terroristische Organisationen fördert oder ermöglicht.
- Eine Tätigkeit ausüben, die betrügerisch, unaufrichtig oder irreführend ist.
- Eine Tätigkeit ausüben, die verleumderisch, belästigend, bedrohlich oder missbräuchlich ist.
- Speicherung oder Übermittlung von Daten oder Materialien, die betrügerisch, rechtswidrig, belästigend, verleumderisch, bedrohlich, obszön, anstößig oder anderweitig unangebracht sind.
- Unbefugte Nachrichten, Werbung oder Spam senden, darunter auch unverlangte kommerzielle oder werbliche Inhalte oder sonstiges Material zur Massenwerbung.
- Die Identität oder Zugehörigkeit des Benutzers zu einer Entität oder Organisation falsch darstellen oder sich als eine andere Person ausgeben.
- Benutzerdaten ohne Einwilligung erfassen oder sammeln.
- Geistiges Eigentum oder urheberrechtlich geschützte Rechte anderer, darunter auch Urheberrechte, verletzen oder missachten.
- Die Privatsphäre anderer verletzen oder vertrauliche oder persönlichen Informationen anderer verbreiten.
- Sich an Tätigkeiten, die schädlich oder störend für die Dienste sind, oder an Versuchen beteiligen, die Beschränkungen für Zugriff, Nutzung oder Sicherheit der Dienste zu umgehen. Dies umfasst unter anderem die Übermittlung von Viren, Malware oder anderen schädlichen oder destruktiven Codes sowie die Verwendung von Tools, die den Standort der IP-Adresse verbergen, oder die Umgehung anderweitiger Beschränkungen zur Nutzung aufgrund von Bestimmungen oder Kontoschließungen.
Wenn Sie einen Verstoß gegen diese Richtlinie bemerken, wenden Sie sich unter violation@zoom.us an Zoom. Zoom wird alle Meldungen überprüfen und unverzüglich Maßnahmen ergreifen, wo sie angemessen sind (nach Ermessen von Zoom). Wenn ein Kunde oder Endbenutzer die Bedingungen dieser Richtlinie zur angemessenen Nutzung verletzt, kann Zoom unter Umständen umgehend das Kundenkonto auflösen, den Zugriff vorübergehend aussetzen oder sperren oder andere entsprechenden Maßnahmen ergreifen, darunter ggf. auch gerichtliche Schritte.
Angemessene Nutzung
Zoom stellt Videokonferenz-Dienste für die geschäftliche Zusammenarbeit zur Verfügung. Zoom erwartet, dass Kunden die Dienste in Anbetracht des Geschäftszwecks auf angemessene Weise nutzen. Daher kann Zoom unter Umständen den Zugriff einschränken, vorübergehend aussetzen oder sperren, wenn die Nutzung eines Endbenutzers angemessene Standards überschreitet, und die Nutzung in Anlehnung an folgende Punkte überwachen:
- Dauer von Meetings;
- ununterbrochene Meeting-Aufzeichnungen;
- übermäßige Aufzeichnungslänge von Meetings;
- Anrufe außerhalb der Geschäftszeiten;
- sonstiges Anrufverhalten, das auf einen Versuch hindeutet, sich der Durchsetzung der angemessenen Nutzung zu entziehen
Zoom entscheidet unter Umständen, dass eine missbräuchliche, unangemessene oder unzulässige Nutzung von Diensten gemessen an Industriestandards und Nutzungsverhalten vorliegt, und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen, darunter auch die vorübergehende Aussetzung oder Kündigung der Dienstleistung. Zoom kontaktiert unter Umständen zuerst den Kunden und bespricht mit ihm die angemessene Nutzung und passende Verträge, um die rechtserhaltende Nutzung der Dienste zu fördern.
Außerdem dürfen Verträge für unbegrenzte Aufzeichnungen unter keinen Umständen für Sicherheitssysteme verwendet werden.
Verträge für unbegrenzte Anrufe
Zoom bietet Verträge für „unbegrenzte“ Audio-Anrufe (die über Videokonferenzdienste betrieben werden), und Zoom Voice bietet Verträge für unbegrenzte und gebührenpflichtige Sprachanrufe („die Telefonverträge“). Diese Verträge unterliegen der vorliegenden Richtlinie zur angemessenen Nutzung. Die Telefonverträge sind für normale und angemessene geschäftliche Nutzung; unangemessene Nutzung ist untersagt. Die Nutzung der Telefonverträge wird unter Umständen als unangemessen angesehen, wenn der Kunde (a) Geschäftsaktivitäten betreibt, die kontinuierliche, ununterbrochene oder durchweg übermäßige Nutzung umfassen, (b) Falschdarstellungen an Zoom macht, die Volumen oder Art der Nutzung erheblich beeinträchtigen, (c) sich an betrügerischer oder gesetzwidriger Nutzung beteiligt, darunter auch Aktivitäten, die Telemarketing-Gesetze oder -Bestimmungen verletzen, oder (d) Zoom auf eine Weise nutzt, die Zooms Netzwerk oder Einrichtungen schadet oder die Nutzung der Dienstleistung durch andere Kunden beeinträchtigt. Nutzung, die Art und Höhe der Nutzung durch typische Geschäftskunden mit demselben Vertrag widerspricht, wird unter Umständen als Hinweis auf missbräuchliche oder unangemessene Nutzung angesehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ungewöhnliche Anruflänge, Häufigkeit, Dauer oder Anrufverhalten, die auf einen Versuch hindeuten, sich der Durchsetzung dieser Richtlinie zur angemessenen Nutzung zu entziehen. Zoom behält sich das Recht vor, die Nutzung des Kunden zu überprüfen, um festzustellen, ob sie im Einklang mit dieser Richtlinie zur angemessenen Nutzung steht. Wird durch Zoom festgestellt, dass der Kunde möglicherweise eine unangemessene Nutzung vornimmt, bestimmt Zoom die geeignete Abhilfemaßnahme und ergreift Maßnahmen zur Behebung einer unangemessenen Nutzung, einschließlich, nach eigenem Ermessen, der Erörterung der Nutzung mit dem Kunden, der Verlegung des Kunden zu einem geeigneten Telefonvertrag, der Kündigung bestimmter Hosts und/oder der anderweitigen Änderung, Aussetzung oder Beendigung der Zoom Dienste des Kunden.