Video-SDK-Nutzungsbedingungen
Aktualisiert: 22. September 2021
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen für das Video-SDK („SDK-Nutzungsbedingungen“) legen die zusätzlichen Bedingungen fest, die für den Kauf, den Zugriff auf und die Nutzung des SDK-Dienstes (wie unten definiert) durch den Kunden über ein Bestellformular gelten. Diese SDK-Nutzungsbedingungen dienen der Ergänzung der Nutzungsbedingungen in der Dienstleistungsvereinbarung (wie unten definiert) sowie in jedem anwendbaren Bestellformular. Im Sinne der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen schließt ein „Bestellformular“ jeden Online-Bestellprozess ein, der auf diese SDK-Nutzungsbedingungen verweist. Zusätzliche Bedingungen können im Bestellformular festgelegt sein. Bei Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen und Bedingungen in der Dienstleistungsvereinbarung oder einem Bestellformular, das der Dienstleistungsvereinbarung unterliegt, gelten diese SDK-Nutzungsbedingungen insoweit, wie es die Beilegung der Widersprüche oder Unstimmigkeiten hinsichtlich des SDK-Dienstes erfordert. Großgeschriebene, hier ohne Definition verwendete Ausdrücke haben, soweit anwendbar, die in der anzuwendenden Dienstleistungsvereinbarung oder dem Bestellformular festgelegte Bedeutung.
Zoom kann zuweilen die Bestimmungen der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen ändern oder ergänzen. Zoom unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um den Kunden über wesentliche Änderungen an diesen SDK-Nutzungsbedingungen in Kenntnis zu setzen. Diese sind innerhalb von zehn (10) Werktagen nach der Veröffentlichung der Änderungen der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen (oder zehn (10) Werktage nach dem Datum der Mitteilung, sofern vorhanden), für den Kunden bindend. Falls der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, sollte der Kunde die Nutzung des SDK-Dienstes einstellen. Falls der Kunde den SDK-Dienst nach einem Zeitraum von zehn Werktagen weiterhin nutzt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Änderungen an den Bestimmungen der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen zugestimmt hat.
- Definitionen
- „Jahresabonnement“ bezeichnet ein Jahresabonnement für den SDK-Dienst, das der Kunde über ein Bestellformular kaufen kann.
- „API“ bezeichnet jede Form von maschinenzugänglicher Anwendungsprogrammierschnittstelle oder Webhook, die Zoom für die Verwendung in Verbindung mit dem SDK (unten definiert) zur Verfügung stellt, einschließlich aller zugehörigen Tools, Elemente, Komponenten und ausführbaren Dateien.
- „Komponenten“ bezeichnet Software, Komponenten, Computer, Hardware, Netzwerke, Systeme und andere Infrastruktur.
- „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen, die von oder im Namen von Zoom in materieller oder immaterieller Form an den Kunden weitergegeben werden und als „vertraulich“ (oder ähnlich) gekennzeichnet sind bzw. die angesichts der Art der Informationen oder der Umstände, unter denen sie weitergegeben wurden vernünftigerweise als vertraulich erachtet werden können. Vertrauliche Informationen können unter anderem, aber ohne Einschränkung, urheberrechtlich geschützte Informationen, technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Fachkenntnisse, Quellcode, ausführbare Binärdateien, Dokumentation, Forschungsergebnisse, Produktpläne und andere Geschäftsinformationen umfassen. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die (i) dem Kunden zum Zeitpunkt der Offenlegung durch oder im Namen von Zoom ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bereits bekannt waren; (ii) dem Kunden von einer dritten Partei zur Verfügung gestellt wurden oder werden, ohne dass hierbei eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt ist oder war; (iii) der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch Verletzung der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen allgemein zugänglich sind oder werden; oder (iv) vom Kunden ohne Verwendung vertraulicher Informationen unabhängig entwickelt wurden oder werden.
- „Kundenanwendung“ bezeichnet einen Web-, mobilen oder anderen Softwaredienst oder eine Anwendung, der bzw. die vom Kunden entwickelt wurde und eine genehmigte Anwendung ist, die keine Zoom-Marken trägt.
- „Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Informationen, Daten und andere Inhalte, die über Kundenanwendungen gesammelt oder von diesen verwendet werden und auf die der SDK-Dienst zugreift oder die er anderweitig verarbeitet.
- „Personenbezogene Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Kundendaten, die personenbezogene Daten darstellen. Personenbezogene Kundendaten erstrecken sich nicht auf SDK-Nutzungsdaten oder Informationen, die Geschäftskontakte von Zoom betreffen.
- „DPA“ bezeichnet den Nachtrag zur globalen Datenverarbeitung von Zoom, der in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen enthalten und deren Bestandteil ist. Im Sinne dieser SDK-Nutzungsbedingungen gilt dieser DPA nur für personenbezogene Daten (wie im DPA definiert), die personenbezogene Kundendaten darstellen, und ist maßgebend hinsichtlich des SDK-Dienstes. Die hier verwendeten Begriffe „Anzuwendendes Datenschutzgesetz“, „Personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“ und „Verarbeiten“ haben die im DPA angegebenen Bedeutungen.
- „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Patente, Erfindungen, Urheberrechte, Warenzeichen, Domänennamen, Geschäftsgeheimnisse, Fachkenntnisse und alle anderen geistigen Eigentumsrechte und/oder Eigentumsrechte überall auf der Welt.
- „Malware“ bezeichnet Software oder Programme, die die Leistungsfähigkeit des SDK-Dienstes, von Zoom-Komponenten oder Produkten und Dienstleistungen von Zoom auf irgendeine Weise schädigen, außer Betrieb setzen, zerstören oder negativ beeinflussen oder dies beabsichtigen oder Informationen oder Daten aus anderer Hardware, Software oder Netzwerken von Zoom oder von anderen Benutzern des SDK-Dienstes extrahieren oder dies beabsichtigen.
- „Nutzungsbasierte Zahlung“ bezeichnet ein monatliches Abonnement des SDK-Dienstes, das der Kunde mit einem Bestellformular kaufen kann.
- „Genehmigte Anwendung“ bezeichnet einen Web-, mobilen oder anderen Softwaredienst oder eine Anwendung, der bzw. die den SDK-Dienst nutzt und die SDK-Dokumentation, die Richtlinien von Zoom und diese SDK-Nutzungsbedingungen beachtet.
- „Beispielcode“ bezeichnet jeden Beispiel-Computer-Quellcode, (i) der von Zoom zur Verfügung gestellt wird, um dem Kunden bei der Entwicklung und dem Testen von Kunden-Anwendungen zu unterstützen, und (ii) der von Zoom in diesem Quellcode ausdrücklich als Beispielcode bezeichnet wurde, um vom Kunden für die unter (i) genannten Zwecke verwendet zu werden.
- „SDK-Dokumentation“ bezeichnet Entwickler-Dokumentation, die für die Nutzung des SDK-Dienstes anzuwenden ist und auf https://marketplace.zoom.us/docs/sdk/custom zu finden ist. Sie kann gelegentlich von Zoom aktualisiert werden.
- „SDK-Nutzungsdaten“ bezeichnet (a) SDK-Kontoinformationen (wie unten definiert) und sämtliche anderen Informationen, die mit der Nutzung eines SDK-Kontos (wie unten definiert) zusammenhängen, sowie (b) alle anonymisierten oder gesammelten Daten, die aus der Nutzung und dem Betrieb des SDK-Dienstes und der Systeme, auf denen er läuft (darunter Laufwerke, Frequenzen sowie Protokoll-, Nachverfolgungs- und Diagnosedateien) hervorgehen, die keine natürlichen Personen identifizieren.
- „Dienstleistungsvereinbarung“ bezeichnet die Nutzungsbedingungen von Zoom (https://explore.zoom.us/de-de/terms/) oder einen Rahmenabonnementvertrag (oder eine gleichwertige Dienstleistungsvereinbarung), wenn der Kunde und Zoom eine separate, beidseitig unterzeichnete, schriftliche Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen haben. „Kunde“, wie in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen verwendet, bezeichnet die Partei, die den SDK-Dienst erwirbt und in den Nutzungsbedingungen von Zoom „Sie“, in einem Rahmenabonnementvertrag „Kunde“ oder im Bestellformular „Abonnent“ genannt wird (jeweils entsprechend).
- „Spam“ bezeichnet massenweise oder unerwünschte Kommunikation.
- „Zoom-Marken“ bezeichnet Zoom sowie andere Produkt- und Dienstleistungsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Brandings und Logos von Zoom.
- „Zoom-Richtlinien“ bezeichnet die Zoom-Richtlinien, die auf den SDK-Dienst anzuwenden sind, darunter die Richtlinie zur angemessenen Nutzung (https://explore.zoom.us/de/community-standards/), da solche Richtlinien zuweilen von Zoom aktualisiert werden können.
- „Benutzer“ sind Benutzer jeglicher Kundenanwendungen.
- Beschreibung des SDK-Dienstes
Der Video-SDK-Dienst ermöglicht Entwicklerkunden von Zoom Zugriff auf das kundenspezifisch anpassbare Softwareentwicklungs-Kit („SDK“) und die APIs von Zoom zur Entwicklung von Kundenanwendungen, die von Zoom angebotene Audio- und Videodienste sowie verwandte Dienste integrieren; er enthält unter anderem sämtliche Software (einschließlich Programmen, Tools, Beispielcode, Vorlagen, Bibliotheken und Schnittstellen), Informationen, Daten, Dateien, Dokumentation und andere Materialien in jedweder Form und jedwedem Medium, einschließlich deren Updates, die dem Kunden durch Zoom gemäß dem durch ein Bestellformular belegten Kundenabonnement für den Video-SDK-Dienst (der „SDK-Dienst“) zur Verfügung gestellt werden. Nach erfolgreicher Aktivierung und Implementierung des SDK-Dienstes kann der Kunde Benutzern der Kundenanwendung erlauben, sofort Meeting-Sitzungen (jeweils eine „Meeting-Sitzung“) in der jeweiligen App zu starten und auf die Dienstfunktionen, wie in der SDK-Dokumentation ausführlicher beschrieben, zuzugreifen. Die Nutzung des SDK-Dienstes bemisst sich nach den gesamten, in einem Monat verbrauchten Meeting-Sitzungsminuten („Meeting-Sitzungsminuten“), die auf vom Kunden oder von dessen Benutzern gestartete Meeting-Sitzungen zurückzuführen sind.
- Registrierung, Autorisierung und Lizenzen
- SDK-Konto Um auf den SDK-Dienst zugreifen und ihn nutzen zu können, müssen Kunden sich für ein Zoom Konto registrieren, das getrennt von und zusätzlich zu einem bestehenden Konto besteht, das der Kunde ggf. bereits bei Zoom besitzt („SDK-Konto“). Der Kunde stellt (i) wahre, genaue, aktuelle und vollständige Informationen über sich und sein Unternehmen zur Verfügung („SDK-Kontoinformationen“) und (ii) verwaltet und aktualisiert die SDK-Kontoinformationen umgehend, sodass sie stets wahr, genau, aktuell und vollständig bleiben. Weiterhin erfüllt der Kunde alle sonstigen Voraussetzungen an die Registrierung oder die Anmeldung (sofern zutreffend), die Zoom für den Zugriff auf den SDK-Dienst festgelegt hat. Der Kunde ist für die Sicherheit seines Kennworts, seines SDK-Kontos und seiner SDK-Schlüssel und Anmeldedaten („Token“) sowie für sämtliche Aktivitäten, die im SDK-Konto des Kunden oder unter Verwendung seines Tokens stattfinden, allein verantwortlich. Der Kunde gibt seinen Benutzernamen, sein Kennwort oder sein Token für das SDK-Konto nicht frei und untersagt es Dritten, sich unter Verwendung dieser Kundendaten anzumelden. Der Kunde erklärt sich einverstanden, Zoom über jegliche unbefugte Nutzung seines Kontos, seines Tokens oder seiner Anmeldedaten, oder jede andere Verletzung der Sicherheit, die der Kunde bemerkt, umgehend zu benachrichtigen
- Genehmigung des SDK-Kontos Der Kunde stellt umgehend sämtliche Informationen zur Verfügung, die Zoom in zumutbarem Umfang für Folgendes verlangt: die Überprüfung der beabsichtigten oder aktuellen Nutzung des SDK-Dienstes und der Kundenanwendung durch den Kunden während des Kontoerstellungsvorgangs wie in Abschnitt 3.1 dargestellt, sowie jegliche Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt, solange der Kunde ein aktives, durch ein Bestellformular belegtes Abonnement für den SDK-Dienst unterhält. Zoom behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Kauf oder Nutzung des SDK-Dienstes durch den Kunden zu erlauben oder abzulehnen.
- Lizenz. Gemäß der in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen vereinbarten Bedingungen, einschließlich der Bezahlung aller fälligen und für den SDK-Dienst geschuldeten Beträge, darunter Steuern und Servicegebühren, Einrichtungsgebühren, Gebühren für Mehrnutzung, Abonnementgebühren oder sonstige mit dem SDK-Konto verbundene Gebühren und Kosten, gewährt Zoom dem Kunden während der im Bestellformular des Kunden festgelegten Abonnement-Laufzeit ein begrenztes, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites (sämtlichen anzuwendenden Exportgesetzen unterliegendes), widerrufliches Recht sowie eine Lizenz, um:
- eine angemessene Anzahl von Kopien des SDK-Dienstes zu installieren und ausschließlich auf die in der SDK-Dokumentation beschriebenen Weise sowie ausschließlich zum Zwecke der Entwicklung, des Testens, der Unterstützung und des Debuggens von Kundenanwendungen zu nutzen;
- Beispielcode in dem Umfang, in dem dieser als Bestandteil des SDK-Dienstes zur Verfügung gestellt wird, ausschließlich zum Zwecke der Entwicklung, des Testens und des Debuggens von Kundenanwendungen zu verwenden, zu modifizieren und zusammenzutragen (sofern der Kunde, ungeachtet des Vorstehenden, keine der im SDK-Dienst enthaltenen Header-Dateien modifiziert); und
- Beispielcode, der mittels einer Kundenanwendung zusammengetragen wurde, zu vertreiben, sofern (i) eine solche Kundenanwendung den SDK-Dienst um wesentliche primäre Funktionalität erweitert und (ii) solcher Beispielcode ausschließlich in ausführbarer Form vertrieben wird.
- Gebühren und Steuern
- Zoom stellt dem Kunden Steuern und Gebühren in Rechnung, die mit der Nutzung des SDK-Dienstes, wie im zugehörigen Bestellformular beschrieben, verbunden sind, einschließlich wiederkehrender Gebühren („Abonnementgebühren“) und Gebühren, die sich auf der Grundlage der Nutzung von Meeting-Sitzungsminuten („Nutzungsgebühren“) berechnen. Zoom behält sich das Recht vor, die Gebühren für den SDK-Dienst nach eigenem Ermessen gelegentlich anzupassen, wobei Zoom dem Kunden solche Gebührenanpassungen rechtzeitig anzukündigen hat. Eingeschlossen in den Gebühren, die der Kunde an Zoom zu zahlen hat, sind Steuern und alle anderen öffentlichen Abgaben, darunter Umsatz-, Gebrauchs-, Kommunikations-, Verbrauchs-, Konzessions-, Mehrwert-, Verbrauchssteuer sowie Steuern auf Waren und Dienstleistungen („Steuern“). Der Kunde ist für die Zahlung sämtlicher Steuern bezüglich seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen verantwortlich.
- Steuerbefreiungen Sofern der Kunde von irgendwelchen Steuern freigestellt ist, hat der Kunde sämtliche entsprechenden Steueridentifikationsnummern, Steuerbefreiungsbescheinigungen und/oder andere hinreichende Unterlagen, um solche Steuerbefreiungen gegenüber den zuständigen Steuerbehörden nachzuweisen, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen an Zoom auszuhändigen.
- Quellensteuer In dem Umfang, in dem vom Kunden zu zahlende Beträge der Quellenbesteuerung unterliegen, hat der Kunde den zu zahlenden Betrag brutto zu überweisen, sodass der gezahlte Betrag nach Quellensteuer mit dem von Zoom in Rechnung gestellten Betrag übereinstimmt.
- Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Zoom alle für die Nutzung und den Zugriff auf den SDK-Dienst fälligen und geschuldeten Beträge, einschließlich anzuwendender Steuern und Abonnement-Gebühren, Nutzungsgebühren oder sonstige mit dem Konto des Kunden verbundene Gebühren und Kosten (zusammenfassend „Gebühren“ genannt), über die Kreditkarte des Kunden oder einen anderen, vom Kunden ausgewählten und von Zoom genehmigten Zahlungsmechanismus abrechnet. Wenn der Kunde sich für eine kostenlose Testversion des SDK-Dienstes registriert hat, werden dem Lizenznehmer bis zum Ablauf des Testzeitraums keine Abonnement-Gebühren in Rechnung gestellt. Sollte der Kunde jedoch geltende Nutzungsbeschränkungen während des Tests überschreiten, können dem Kunden Nutzungsgebühren während des Testzeitraums in Rechnung gestellt werden, deren Zahlung der Kunde zustimmt, sofern er diese Kosten verursacht. Sofern dies nicht ausdrücklich in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen dargelegt ist, sind Zahlungsverpflichtungen nicht stornierbar und gezahlte Beträge nicht erstattungsfähig. Zusätzliche Abrechnungs- und Zahlungsbedingungen können im Bestellformular vorgesehen sein
- Das Recht von Zoom auf Kontrolle über den SDK-Dienst
- Zoom kann nach seinem billigen Ermessen die Nutzung von oder den Zugriff auf den SDK-Dienst, das SDK-Konto und/oder das Token des Kunden durch den Kunden ohne vorherige Ankündigung und unter Ausschluss der Haftung beschränken, sperren oder deaktivieren, wenn der Kunde oder eine Kundenanwendung gegen die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen, die Zoom-Richtlinien, die SDK-Dokumentation, die Dienstleistungsvereinbarung, geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt oder vermeintlich verstößt, die Leistung oder den Betrieb des SDK-Dienstes oder von Zoom-Komponenten beeinträchtigt, oder wenn dies notwendig ist, um unmittelbaren Schaden von Zoom abzuwenden. Zoom wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den Kunden so bald wie mit vertretbarem Aufwand möglich und soweit nach geltendem Gesetz erlaubt von solchen Aktionen in Kenntnis zu setzen.
- Modifizierungen des SDK-Dienstes
- Gemäß der Dienstleistungsvereinbarung kann Zoom nach eigenem Ermessen den SDK-Dienst jederzeit ganz oder teilweise modifizieren, ergänzen, ändern oder verwerfen (eine „SDK-Dienst-Modifikation“). Zoom unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um den Kunden so bald wie mit vertretbarem Aufwand möglich von solchen Aktionen vorab in Kenntnis zu setzen. Der Kunde muss innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der ersten Mitteilung über SDK-Dienst-Modifikation(en) (oder einem kürzeren Zeitraum, der in der Mitteilung der SDK-Dienst-Modifikation(en) angegeben ist) (dem „Konformitätszeitraum“) diese Änderungen einhalten, indem er (i) die aktuellste Version des SDK-Dienstes implementiert und verwendet, (ii) alle Änderungen an den Kundenanwendungen vornimmt, die aufgrund einer solchen SDK-Dienst-Modifikation erforderlich sind, (iii) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um den Vertrieb aller früheren Versionen der Kundenanwendungen einzustellen, und (iv) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um alle früheren Versionen der zu diesem Zeitpunkt verwendeten Kundenanwendungen auf die aktuellste Version zu aktualisieren.
- Der Kunde erkennt an, dass eine SDK-Dienst-Modifikation wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Kundenanwendungen haben kann, unter anderem dadurch, dass Kundenanwendungen nicht wie vorgesehen funktionieren. Zoom übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden oder Benutzern der Kundenanwendungen in Bezug auf derartige SDK–Dienst-Modifikationen oder nachteilige Auswirkungen, die sich aus solchen SDK–Dienst-Modifikationen ergeben.
- Sicherheit und Datenschutz
- Sicherheitsmaßnahmen Der Kunde gewährleistet, dass die Kundenanwendung keine Sicherheitslücken enthält und dahingehend entwickelt wurde, dass sie mit dem SDK-Dienst sicher betrieben werden kann und dass das Netzwerk und Betriebssystem des Kunden sowie die auf den Servern, Datenbanken und Computersystemen des Kunden verwendete Software ordnungsgemäß konfiguriert bleibt, sodass die Kundenanwendung sicher betrieben kann und Kundendaten sicher gesammelt, genutzt und gespeichert werden können. Der Kunde und die Kundenanwendung ergreift angemessene technische, administrative und physische Sicherheitsmaßnahmen, die:
- sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der anzuwendenden Datenschutzgesetze, halten;
- die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kundendaten schützen; und
- Sicherheitsvorfälle (wie unten definiert) verhindern.
- Sicherheitsvorfälle Bemerkt der Kunde einen versehentlichen, illegalen oder unbefugten Zugriff auf oder eine solche Nutzung, Offenlegung, Änderung, den Verlust oder die Zerstörung des SDK-Dienstes, der Kundendaten, der Kundenanwendung, der Informationstechnologie-Systeme und -Einrichtungen, auf die die Kundenanwendung angewiesen ist, oder der Anwendungen oder Systeme von Zoom (jeweils ein „Sicherheitsvorfall“), wird der Kunde umgehend und nicht später als 72 Stunden, nachdem er einen solchen Sicherheitsvorfall bemerkt hat, Zoom darüber benachrichtigen. Der Kunde erklärt sich bereit, Beweise zum Sicherheitsvorfall zu sichern und Zoom in zumutbarem Maß verlangte Informationen zu dem Sicherheitsvorfall zukommen zu lassen, einschließlich einer Erklärung der Art und der eigentlichen Ursache des Sicherheitsvorfalls, der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen und/oder Organisationen, der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Datensätze, der wahrscheinlichen Konsequenzen des Sicherheitsvorfalls und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Bevor der Kunde einen Sicherheitsvorfall öffentlich macht (z. B. über Pressemeldungen, Blogs, soziale Medien oder Bulletin Boards) oder darüber mit Dritten kommuniziert, wird er sich mit Zoom hinsichtlich solcher Kommunikation absprechen und Zoom ein Vorabexemplar zukommen lassen, sofern die geltenden Gesetze und Vorschriften dies zulassen und dadurch nicht auf unzumutbare Weise in die Untersuchung oder Behebung des Sicherheitsvorfalls durch den Kunden oder in seine gesetzmäßige Meldung des Sicherheitsvorfalls eingegriffen wird.
- Sicherheitsüberprüfung, Überwachung und Behebung Zoom und/oder eine von Zoom ausgewählte (und auf Anweisung von Zoom agierende) unabhängige Drittpartei kann nach dem alleinigen Ermessen und auf Kosten von Zoom die Kundenanwendung(en) einer Überwachung oder einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass die Kundenanwendung(en) die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen erfüllt/erfüllen und die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Leistung der Dienste, Software, Anwendungen von Zoom oder des SDK-Dienstes nicht gefährdet/gefährden (eine „Sicherheitsüberprüfung“). Zoom kündigt dem Kunden Sicherheitsüberprüfungen vorab schriftlich an. Der Kunde gewährt Zoom kostenfrei uneingeschränkten Zugriff auf die Kundenanwendung(en) auf Benutzerebene, arbeitet mit Zoom bei der Sicherheitsüberprüfung zusammen und stellt Informationen, die Zoom in zumutbarem Umfang für den Abschluss der Sicherheitsüberprüfung verlangen kann, zur Verfügung.Zoom behandelt die Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung vertraulich, sofern nach geltendem Recht nichts anderes vorgeschrieben ist. Zoom kann nach eigenem Ermessen und angesichts der Nutzung des SDK-Dienstes durch den Kunden als Bedingung für die Nutzung oder weitere Nutzung des SDK-Dienstes verlangen, dass der Kunde die Sicherheitsstandards oder -prozesse für die Kundenanwendung anpasst oder verbessert. Der Kunde betreibt Prozesse, um das Melden von Sicherheitslücken in der Kundenanwendung zu fördern, sie zu identifizieren und zu beheben, und der Kunde hat Zoom umgehend schriftlich über Sicherheitslücken bei der Verbindung der Kundenanwendung zum SDK-Dienst oder ihrer Nutzung des SDK-Dienstes zu informieren und diese in zumutbarer Ausführlichkeit zu erklären, sobald er solche Lücken bemerkt. Die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung durch Zoom oder die Entscheidung von Zoom, nicht auf die Benachrichtigung über einen Sicherheitsvorfall oder eine Sicherheitslücke zu reagieren, darf nicht als Billigung, Gewährleistung oder Zertifizierung der Kundenanwendung ausgelegt werden, noch wird dadurch die Haftung des Kunden für den Verstoß gegen Bestimmungen der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen begrenzt oder auf deren Einhaltung durch den Kunden verzichtet. Der Kunde behandelt das Stattfinden einer Sicherheitsüberprüfung, deren Ergebnisse und sämtliche Kommunikation, die mit einer Sicherheitsüberprüfung zusammenhängen, als vertrauliche Informationen. Um Missverständnisse auszuschließen, verzichtet der Kunde auf die Verwendung solcher Informationen beim Marketing oder der Werbung für seine Kundenanwendungen.
- Datenschutz Die Parteien erklären sich mit den Bedingungen des DPA einverstanden und Zoom wird personenbezogene Daten nur gemäß den Bedingungen des DPA verarbeiten. Der Kunde bestätigt, dass er die Datenschutzerklärung von Zoom gelesen hat und diese versteht und dass sie beschreibt, wie Zoom SDK-Nutzungsdaten, die personenbezogene Daten darstellen, verarbeitet. Der Kunde kommt seinen Verpflichtungen gemäß dem anzuwendenden Datenschutzgesetz nach und stellt sicher (und ist allein verantwortlich für die Sicherstellung), dass alle Benutzer und andere, für die dies gemäß dem anzuwendenden Datenschutzgesetz erforderlich sein mag, benachrichtigt wurden und dass von ihnen Zustimmungen für den Betrieb der Kundenanwendung und die entsprechende Verarbeitung von Kundendaten durch die Parteien wie in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen beschrieben, eingeholt wurden.
- Sicherheitsmaßnahmen Der Kunde gewährleistet, dass die Kundenanwendung keine Sicherheitslücken enthält und dahingehend entwickelt wurde, dass sie mit dem SDK-Dienst sicher betrieben werden kann und dass das Netzwerk und Betriebssystem des Kunden sowie die auf den Servern, Datenbanken und Computersystemen des Kunden verwendete Software ordnungsgemäß konfiguriert bleibt, sodass die Kundenanwendung sicher betrieben kann und Kundendaten sicher gesammelt, genutzt und gespeichert werden können. Der Kunde und die Kundenanwendung ergreift angemessene technische, administrative und physische Sicherheitsmaßnahmen, die:
- Verantwortlichkeiten des Kunden
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich einverstanden, dass Zoom gegenüber den Benutzern hinsichtlich der Kundenanwendungen keine Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten oder Haftung hat. Der Kunde stellt sicher, dass alle Benutzer Nutzungsbedingungen, eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Datenschutzrichtlinie und/oder andere Vereinbarungen, die die Nutzung jeder Kundenanwendung direkt mit dem Kunden regeln, eingehen (zusammen „Kundenbedingungen“ genannt).
- Die Kundenanwendungen dürfen die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen, die SDK-Dokumentation und die Zoom-Richtlinien nicht verletzen. Sollte Zoom guten Grund zu der Annahme haben, dass die Kundenanwendung gegen das Vorstehende verstößt, ist der Kunde verpflichtet, die Kundenanwendung unverzüglich nach schriftlicher Benachrichtigung durch Zoom und auf Kosten des Kunden zu modifizieren und erneut zu vertreiben und sich nach besten Kräften zu bemühen, frühere Versionen der Kundenanwendung, die gegen die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen, die SDK-Dokumentation oder die Zoom-Richtlinien verstoßen, zu deaktivieren oder auf andere Weise zu verhindern, dass Benutzer diese verwenden.
- Die Kundenanwendungen dürfen nicht mit Produkten oder Dienstleistungen von Zoom in Wettbewerb treten oder diese im Wesentlichen nachahmen, dazu gehören unter anderem Funktionen oder Clients auf Plattformen (wie iOS oder Android), auf denen Zoom seine eigenen Clients oder eine im Wesentlichen ähnliche Funktion anbietet. Der Kunde akzeptiert, dass Zoom Anwendungen entwickeln und veröffentlichen darf, die Kundenanwendungen ähneln oder anderweitig mit ihnen konkurrieren. Sollte Zoom eine konkurrierende Anwendung veröffentlichen, kann Zoom die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen und zugehörige Bestellformulare umgehend kündigen und dem Kunden nach Aufforderung ungenutzte, im Voraus bezahlte Gebühren für den gekündigten SDK-Dienst anteilig rückerstatten.
- Kundenanwendungen dürfen den SDK-Dienst nicht nutzen, auf ihn zugreifen oder anrufen, um die Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität des SDK-Dienstes zu überwachen, für ähnliche Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke, oder um potenzielle Sicherheitslücken zu identifizieren, auszunutzen oder öffentlich bekanntzumachen.
- Unter keinen Umständen darf der Kunde den SDK-Dienst umverpacken oder weiterverkaufen, sofern dies nicht über eine Kundenanwendung geschieht, wie ausdrücklich in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen erlaubt.
- Der Kunde darf und wird nicht versuchen:
- jegliche Funktionen oder Sicherheitssteuerelemente des SDK-Dienstes manipulieren, modifizieren oder deaktivieren.
- jegliche Schutzmechanismen für den SDK-Dienst auszuschalten, zu vermeiden, zu umgehen, zu entfernen oder zu deaktivieren.
- Quellcode, zugrunde liegende Ideen, Algorithmen, die Struktur oder die Organisationsform des SDK-Dienstes zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder abzuleiten.
- den SDK-Dienst zu modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen, es sei denn, dies ist in Abschnitt 3.3 oben ausdrücklich gestattet.
- den SDK-Dienst mit Software oder anderen Materialien zu verwenden, die Lizenzen oder Einschränkungen unterliegen (z. B. Open-Source-Softwarelizenzen), die in Kombination mit dem SDK-Dienst von Zoom oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person verlangen würden, den SDK-Dienst ganz oder teilweise offenzulegen, zu lizenzieren, zu verteilen oder anderweitig für jedermann verfügbar zu machen.
- den SDK-Dienst in einer Weise zu nutzen, die die Sicherheit oder Leistung des SDK-Dienstes oder der Zoom-Komponenten, des SDK-Kontos des Kunden oder von Servern oder Netzwerken, die mit dem SDK-Dienst oder den Sicherheitssystemen von Zoom verbunden sind, beschädigen, deaktivieren, überlasten, beeinträchtigen, untergraben, missbrauchen, manipulieren oder stören könnte oder die bösartige Software in das Vorstehende einführen könnte oder würde.
- Urheberrechts-, Patent-, Marken- oder andere Eigentums- oder Namensnennungshinweise auf oder im SDK-Dienst zu entfernen, zu modifizieren oder zu verdecken.
- den SDK-Dienst oder einen Teil davon zu kopieren, es sei denn, dies ist hierin ausdrücklich gestattet (vorausgesetzt jedoch, dass für die Zwecke dieses Unterabschnitts oder „Kopieren“ nicht das Kopieren von Aussagen und Anweisungen des SDK-Dienstes oder eines Teils davon umfasst, der natürlich während der normalen Programmausführung auftritt, wenn er in Übereinstimmung mit und für die in der SDK-Dokumentation beschriebenen Zwecke oder im Zuge der Erstellung unveränderter Kopien des SDK-Dienstes oder der SDK-Dokumentation als Teil der regelmäßigen Sicherung des SDK-Dienstes in Übereinstimmung mit branchenüblichen Geschäftspraktiken verwendet wird).
- Wie zwischen Zoom und Kunde [vereinbart], ist der Kunde allein verantwortlich für die Nutzung des SDK-Dienstes durch den Kunden und seine Benutzer, die Einhaltung der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen und der Zoom-Richtlinien sowie für die Kundenanwendung. Der Kunde hat alle geltenden Gesetze in Verbindung mit der Nutzung des SDK-Dienstes durch den Kunden und der Nutzung der Kundenanwendung durch die Benutzer einzuhalten und für deren Einhaltung zu sorgen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass der Kunde allein verantwortlich ist und dass Zoom in keiner Weise für (i) den Inhalt, die Entwicklung, den Betrieb, den Verkauf, den Support, die Sicherheit oder die Instandhaltung von Kundenanwendungen verantwortlich ist oder haftet; oder (ii) die Unfähigkeit des Kunden, Kundenanwendungen (ganz oder teilweise) wegen der Kündigung oder wegen des Ablaufs der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen oder zugehöriger Bestellformulare weiterhin bereitzustellen. Der Kunde ist, ohne Einschränkung des Vorstehenden, allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Kundenanwendungen das geistige Eigentum einer Drittpartei nicht verletzen oder beeinträchtigen und dass Benutzer von Kundenanwendungen, die aus irgendwelchen Gründen nicht weiter verfügbar sind, zu anderen Anwendungen übergehen.
- Untersagte Nutzung Der Kunde willigt außerdem ein, dass der Kunde die Kundenanwendung, den SDK-Dienst oder Informationen, Daten oder Inhalte, auf die in dessen Rahmen zugegriffen wurde oder die von Zoom erhalten wurden, weder direkt noch indirekt nutzt (und dass er auch allen Benutzern die direkte oder indirekte Nutzung untersagt), sofern diese Nutzung:
- anderen Zwecken als den in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen, den Zoom-Richtlinien oder der SDK-Dokumentation ausdrücklich genehmigten dient;
- in einer Weise erfolgt, die Zoom oder seine Benutzer in Verruf bringt oder in einer Weise, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zulässt, dass andere dies tun;
- auf täuschende, betrügerische, unzutreffende oder irreführende Weise erfolgt;
- geltende Gesetze und Vorschriften verletzt, darunter:
- Illegale Handlungen wie Kinderpornografie, Glücksspiel, Produktpiraterie, Verletzung von Urheberrechten, Warenzeichen und anderen Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum;
- die Absicht, Minderjährige auf irgendeine Weise auszubeuten;
- Zugriffe auf oder die Autorisierung anderer zum Zugriff auf den SDK-Dienst oder Online-Dienste von Zoom aus einem Land, das einem Embargo unterliegt, soweit durch die Regierung der Vereinigten Staaten verboten, einschließlich Länder und Gebiete mit Beschränkungen in der jeweils aktuellen Fassung der von Zoom geführten Liste;
- Anzuwendende Datenschutzgesetze;
- in Umgebungen erfolgt, die eine ausfallsichere Leistung erfordern (z. B. medizinische Notfallversorgung, gefährliche Aktivitäten) oder in denen der Ausfall der Kundenanwendung, der Zugriff auf oder die Nutzung des SDK-Dienstes oder der Online-Dienste von Zoom zu Tod, Körperverletzung, Sach- oder Umweltschäden führen könnte;
- Inhalte oder Materialien übermittelt, die die Rechte an geistigem Eigentum anderer verletzen, die rechtswidrig sind, die zu einer zivilrechtlichen Haftung führen würden oder eine Handlungsweise darstellen oder ermutigen, die eine Straftat oder einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften darstellen würde, darunter Anti-Spam-, Exportkontroll-, Datenschutz- und Anti-Terror-Gesetze sowie Vorschriften und Gesetze, die die Aufzeichnung oder das Abfangen von Audio, Video oder anderer Kommunikation regeln oder das Einverständnis von Personen, die Gegenstand von Audio- und Videoaufzeichnungen sind, erfordern;
- Dienste, Server, Geräte oder Netzwerke, die mit dem SDK-Dienst verbunden sind oder auf die über den SDK-Dienst zugegriffen werden kann, beschädigt, stört oder sich unautorisierten Zugriff darauf verschafft;
- potenzielle Sicherheitslücken im SDK-Dienst identifiziert, ausnutzt oder öffentlich macht;
- Benutzer der Kundenanwendung von den Online-Diensten oder Anwendungen von Zoom wegmigriert;
- Um potenzielle Sicherheitslücken zu identifizieren, auszunutzen oder öffentlich zu machen; oder
- den SDK-Dienst auf eine Weise nutzt, die nach dem eigenen Ermessen und Urteil von Zoom für die Benutzer ein unzumutbares Risiko für die Privatsphäre und ein Informationssicherheitsrisiko darstellen könnte.
- Der Kunde respektiert und befolgt bei der Entwicklung und Implementierung von Kundenanwendungen die technischen und institutionellen Einschränkungen des SDK-Dienstes sowie die Einschränkungen der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen.
- Der Kunde unterstellt keine Zugehörigkeit zu Zoom noch suggeriert er, dass Zoom die Kundenanwendung sponsert, empfiehlt oder gewährleistet oder dass er ein Partner von Zoom ist.
- Erklärungen, Gewährleistungen und Zusicherungen des Kunden
- Der Kunde erklärt, gewährleistet und sichert zu, dass:
- durch die Kundenanwendungen, die Nutzung solcher Kundenanwendungen durch die Benutzer, und durch von Zoom gemäß der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen unternommene Aktivitäten hinsichtlich der Kundenanwendungen die Rechte am geistigen Eigentum von Zoom oder anderen Personen oder Organisationen aktuell und in der Zukunft nicht verletzt, missbraucht, oder beeinträchtigt werden;
- der Kunde und die Kundenanwendungen sich an alle anzuwendenden ausländischen und inländischen Gesetze und Vorschriften halten, darunter sämtliche geltenden Exportkontroll- und anzuwendenden Datenschutzgesetze, und dass der Kunde sämtliche Lizenzen, Genehmigungen oder andere Berechtigungen pflegt, die für die Entwicklung, Implementierung und Veröffentlichung der Kundenanwendungen erforderlich sind;
- der Kunde keine vorsätzlichen Versuche unternimmt, von Zoom implementierte Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen;
- die Kundenanwendungen nicht dafür vorgesehen sind, das Senden von Spam zu erleichtern;
- die Kundenanwendungen nicht dafür vorgesehen werden oder nicht dafür beabsichtigt sind, die Verletzung der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen, der SDK-Dokumentation oder der Zoom-Richtlinien zu erleichtern; und
- der Kunde volles Recht, volle Macht und Befugnis besitzt, Zoom die Lizenzen, die hiermit gewährt werden, zu gewähren.
- Der Kunde erklärt, gewährleistet und sichert zu, dass:
- Eigentumsrecht
- Vorbehaltlich der in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen ausdrücklich vorgesehenen beschränkten Lizenzen, werden durch keinerlei Bestimmungen in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen Rechte am geistigen Eigentum des Kunden in den Kundenanwendungen oder anderen Technologien an Zoom übertragen oder abgetreten.
- Wie zwischen Zoom und Kunde [vereinbart], ist Zoom alleiniger Eigentümer des SDK-Dienstes und es werden durch keinerlei Bestimmungen in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen Rechte am geistigen Eigentum im SDK-Dienst, den Markenzeichen von Zoom, SDK-Nutzungsdaten oder anderen Zoom-Komponenten an den Kunden übertragen oder an ihn abgetreten.
- Feedback Der Abschnitt 9.3 gilt nur insoweit, als derselbe Gegenstand nicht in der Dienstleistungsvereinbarung behandelt wird. Mit der Einreichung von Ideen, Vorschlägen, Dokumenten und/oder Angeboten („Feedback“) bei Zoom erkenn der Kunde folgende Voraussetzungen an und stimmt ihnen zu: (a) Das Feedback des Kunden enthält keine vertraulichen oder gesetzlich geschützten Informationen; (b) Zoom ist hinsichtlich dieses Feedbacks nicht zur Vertraulichkeit (ausdrücklich oder stillschweigend) verpflichtet; (c) Zoom kann schon mit der Entwicklung einer Lösung oder Lösungskomponente begonnen haben, auf die sich das Feedback bezieht; (d) Der Kunde gewährt Zoom eine einfache, weltweite, unentgeltliche, unwiderrufliche, unterlizenzierbare, zeitlich unbegrenzte Lizenz für die Nutzung, wirtschaftliche Verwertung und Veröffentlichung des Feedbacks zu beliebigen Zwecken, ohne Entschädigung an den Kunden.
- Support und Dienstleistungsstufen
- Zoom leistet gegenüber dem Kunden wirtschaftlich vertretbaren technischen Support für den SDK-Dienst. Zoom ist jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden hinsichtlich der Kundenanwendungen Support zu bieten.
- Der Kunde ist allein für die Entwicklung und Pflege der Kundenanwendungen verantwortlich sowie für die Bereitstellung von Support und technischer Unterstützung hinsichtlich der Kundenanwendungen an seine Benutzer. Der Kunde ist bereit, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um seinen Benutzern Support anzubieten.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich einverstanden, dass Zoom gegenüber den Benutzern des Kunden hinsichtlich der Kundenanwendungen keinen Support oder technische Unterstützung leistet und dass der Kunde gegenüber seinen Benutzern nicht erklären darf, dass Zoom für die Erbringung eines solchen Supports verfügbar sei.
- Zoom unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Verfügbarkeit des SDK-Dienstes für den Kunden sicherzustellen. Ungeachtet des Vorstehenden und ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der Dienstleistungsvereinbarung, übernimmt Zoom keine Garantie für die Betriebszeit, Verfügbarkeit, Leistung oder Integrität des SDK-Dienstes und bietet keine Dienst-Gutschriften oder Kündigungsrechte im Zusammenhang mit Ausfallzeiten oder Funktionalitätsproblemen des SDK-Dienstes. Zoom haftet zudem nicht gegenüber dem Kunden oder seinen Benutzern für die Nichtverfügbarkeit des SDK-Dienstes oder wenn die Leistung des SDK-Dienstes seinen Spezifikationen nicht entspricht. Der Kunde macht gegenüber seinen Benutzern hinsichtlich des SDK-Dienstes keine Angaben zur Verfügbarkeit oder dem Leistungsvermögen.
- Zoom ist nicht verpflichtet, den Kunden oder seine Benutzer vorab über geplante oder ungeplante Ausfallzeiten des SDK-Dienstes zu informieren.
- Vertraulichkeit
- Der Abschnitt 11 gilt nur insoweit, als derselbe Gegenstand nicht in der Dienstleistungsvereinbarung behandelt wird. Der Kunde kann zuweilen Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten. Der Kunde darf vertrauliche Informationen für keine anderen Zwecke und nur in dem Umfang nutzen, der zur Ausübung seiner Rechte aus den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen erforderlich ist. Der Kunde darf ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Zoom keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben. Ohne andere Verpflichtungen des Kunden im Rahmen der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen einzuschränken, verpflichtet sich der Kunde, vertrauliche Informationen vor unbefugter Nutzung, Zugriff oder Offenlegung mit denselben Maßnahmen zu schützen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen und geschützten Informationen ähnlicher Art einsetzen würde, jedoch in jedem Fall mit dem angemessenen Maß an Sorgfalt.
- Für den Fall, dass der Kunde einer Vorladung oder einer anderen Form eines Zwangsverfahrens unterliegt, das die Offenlegung vertraulicher Informationen erfordert oder vermuten lässt, dass dies erforderlich ist, muss der Kunde zunächst (a) Zoom unverzüglich schriftlich benachrichtigen, (b) in angemessener Weise mit Zoom kooperieren (auf alleinige Kosten von Zoom), falls Zoom eine Schutzanordnung oder ein anderes Rechtsmittel zur Verhinderung oder Einschränkung der Offenlegung vertraulicher Informationen anstrebt (eine „Schutzanordnung“), und (c) keine vertraulichen Informationen offenlegen, bis Zoom nach eigenem Ermessen auf die Einhaltung des vorliegenden Abschnitts 11 in Bezug auf solche vertraulichen Informationen verzichtet hat oder eine Schutzanordnung gewährt oder verweigert wurde. Für den Fall, dass der Kunde vertrauliche Informationen nach Erfüllung des vorliegenden Abschnitts 11.2 offenlegen muss, darf der Kunde diese Informationen nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang offenlegen.
- Haftungsausschluss
- DER SDK-DIENST IST NUR FÜR DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSGEBRAUCH IN VERBINDUNG MIT GENEHMIGTEN ANWENDUNGEN BESTIMMT. ER IST NICHT KONZIPIERT, HERGESTELLT, VORGESEHEN ODER EMPFOHLEN FÜR UMGEBUNGEN, DIE EINE AUSFALLSICHERE LEISTUNG ERFORDERN (Z. B. MEDIZINISCHE NOTFALLVERSORGUNG, GEFÄHRLICHE AKTIVITÄTEN) ODER IN DENEN DER AUSFALL DES SDK-DIENSTES ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN PHYSISCHEN ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNTE. ZOOM LEHNT INSBESONDERE JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER EIGNUNG FÜR AKTIVITÄTEN ODER DIENSTE MIT HOHEM RISIKO AB.
- DER SDK-DIENST, DARUNTER SÄMTLICHE SERVER- UND NETZWERKKOMPONENTEN, DIE WEBDIENSTE, DIE SOFTWARE SOWIE DIE SDK-DOKUMENTATION WERDEN IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUF DER BASIS EINES „IST-ZUSTANDS“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDWEDER ART BEREITGESTELLT. ZOOM LEHNT INSBESONDERE SÄMTLICHE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES TITELS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS ZOOM KEINE GARANTIE DAFÜR ÜBERNIMMT, DASS DER SDK-DIENST UNUNTERBROCHEN, ZEITNAH, SICHER, FEHLERFREI ODER FREI VON VIREN BZW. ANDERER MALWARE IST BZW. DASS FEHLER IM SDK-DIENST BEHOBEN WERDEN. DARÜBER HINAUS ÜBERNIMMT ZOOM KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DER SDK-DIENST KEINE STÖRUNGEN, FEHLER, DATENVERLUSTE, NUTZUNGSAUSFÄLLE ODER ANDERE PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT KUNDENANWENDUNGEN ODER EINEM COMPUTER ODER GERÄT, AUF DEM DIE KUNDENANWENDUNG INSTALLIERT ODER VERWENDET WIRD, VERURSACHEN. ZOOM IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR SCHÄDEN ODER BEEINTRÄCHTIGUNGEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DER KUNDENANWENDUNG ERGEBEN. KEINE INFORMATIONEN ODER EMPFEHLUNGEN, DIE DER KUNDE, SEINE BENUTZER ODER DRITTE VON ZOOM ERHALTEN HABEN, BEGRÜNDEN EINE GEWÄHRLEISTUNG, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DEN VORLIEGENDEN SDK-NUTZUNGSBEDINGUNGEN DARGELEGT WURDE.
- Haftungsbeschränkung
- UNGEACHTET GEGENTEILIGER BESTIMMUNGEN IN DER DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG, UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND KEINER RECHTSLEHRE (SEI ES DURCH VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERE GRÜNDE) WERDEN ZOOM, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER IHRE JEWEILIGEN LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER, VERTRETER, SUBUNTERNEHMER, LIZENZGEBER, WIEDERVERKÄUFER ODER LIEFERANTEN GEGENÜBER DEM KUNDEN, SEINEN BENUTZERN ODER ANDEREN DRITTEN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR SCHADENERSATZVERPFLICHTUNGEN ODER STRAFSCHADENERSATZ HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, ENTGANGENER VERKÄUFE ODER GESCHÄFTE, VERLORENER DATEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN ODER ANDERER VERLUSTE, DIE DEM KUNDEN, DESSEN BENUTZERN ODER DRITTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VORLIEGENDEN SDK-NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER DEM SDK-DIENST ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ZOOM AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER DIESE HÄTTE VORHERSEHEN KÖNNEN.
- UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DEN VORLIEGENDEN SDK-NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER DER DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG DARF DIE GESAMTHAFTUNG VON ZOOM GEGENÜBER DEM KUNDEN, DESSEN BENUTZERN ODER DRITTEN, DIE SICH AUS DEN VORLIEGENDEN SDK-NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER DEM SDK-DIENST ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, IN KEINEM FALL DEN GEBÜHRENBETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE SDK-DIENSTE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM ANSPRUCHSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS AN ZOOM GEZAHLT HAT, ÜBERSCHREITEN. ANSPRÜCHE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN VORLIEGENDEN SDK-NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER DEM SDK-DIENST MÜSSEN INNERHALB VON ACHTZEHN (18) MONATEN NACH DEN EREIGNISSEN, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN, GELTEND GEMACHT WERDEN.
- Da einige Staaten und Rechtssysteme keinen Ausschluss stillschweigender Gewährleistung oder keine Haftungsbeschränkung bei Begleit- und Folgeschäden zulassen, treffen manche der oben genannten Beschränkungen möglicherweise nicht auf den Kunden zu. IN DIESEN GERICHTSBARKEITEN IST DIE HAFTUNG VON ZOOM AUF DAS GESETZLICH ZULÄSSIGE HÖCHSTMASS BESCHRÄNKT. Die im vorliegenden Abschnitt 13 dargelegten Beschränkungen haben auch nach Beendigung oder Ablauf der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen Bestand und gelten auch dann, wenn sich herausstellt, dass ein in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen angegebenes beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat.
- Schadloshaltung
- Der Kunde verpflichtet sich, Zoom, dessen verbundene Unternehmen oder deren leitende Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und Wiederverkäufer gegen alle Klagen, Forderungen oder Ansprüche und damit verbundene Verluste, Kosten, Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Schadenersatzleistungen und Verbindlichkeiten, die Dritte (darunter die Benutzer des Kunden), aufgrund oder in Verbindung mit (i) der Verletzung der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen durch den Kunden oder dessen Benutzer oder Personen, die in seinem Namen handeln, (ii) der Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften durch den Kunden, dessen Benutzer oder die Kundenanwendung, (iii) grober Fahrlässigkeit, Leichtfertigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Kunden, oder (iv) der Kundenanwendung oder der Nutzung des SDK-Dienstes durch den Kunden geltend machen, schadlos zu halten und zu verteidigen.
- Zoom verpflichtet sich, den Kunden gegen alle Klagen, Forderungen oder Ansprüche und damit verbundene Verluste, Kosten, Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), Schadenersatzleistungen und Verbindlichkeiten, die Dritte aufgrund von behaupteten Verletzungen oder dem Missbrauch der Rechte am geistigen Eigentum einer Drittpartei durch den SDK-Dienst geltend machen, schadlos zu halten und zu verteidigen. Diese Schadloshaltung erstreckt sich nicht auf Ansprüche, die auf die Kombination des SDK-Dienstes mit Software, Hardware, Inhalten, Daten oder anderen Dingen, die nicht von Zoom geliefert wurden, zurückzuführen sind. Sollte der SDK-Dienst aufgrund eines Verstoßes der im vorliegenden Abschnitt beschriebenen Art gerichtlich untersagt werden oder wenn dies nach alleiniger Auffassung von Zoom wahrscheinlich ist, kann Zoom (a) die einzusetzenden Materialien durch eine funktionell gleichwertige Technologie, die keine Rechte verletzt, ersetzen oder (b) eine Lizenz für die weitere Nutzung des SDK-Dienstes durch den Kunden oder eines im Wesentlichen ähnlichen Dienstes erwerben, oder falls die vorstehenden Alternativen für Zoom nicht angemessen verfügbar sind, (c) die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen und zugehörigen Bestellformulare umgehend kündigen und dem Kunden nach Aufforderung ungenutzte, im Voraus bezahlte Gebühren für den gekündigten SDK-Dienst anteilig rückerstatten.
- Entschädigungsverfahren Wenn im Rahmen des vorliegenden Abschnitts 14 ein Anspruch auf Entschädigung geltend gemacht wird, hat die zu entschädigende Partei die entschädigende Partei umgehend von Forderungen in Kenntnis zu setzen, für die nach Meinung der zu entschädigenden Partei eine Schadenersatzpflicht besteht. Die zu entschädigende Partei kann, wenn sie dies möchte, auf eigene Kosten bei der Verteidigung Unterstützung leisten, aber die entschädigende Partei kontrolliert die Verteidigung und die Verhandlungen zur Beilegung solcher Ansprüche. Ein Vergleich, der für die zu entschädigende Partei bindend sein soll, ist ohne die schriftliche Zustimmung der zu entschädigenden Partei nicht endgültig, wobei die Zustimmung nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf.
- Öffentlichkeit
In Verbindung mit den Kundenanwendungen kann Zoom den Kunden öffentlich als Benutzer des SDK-Dienstes identifizieren. Der Kunde gewährt hiermit Zoom, dessen verbundenen Unternehmen und deren Vertretern eine unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte, weltweite, einfache, unterlizenzierbare, übertragbare, voll bezahlte, unentgeltliche Lizenz für die Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurschaustellung des Namens, der Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Designs, Logos und Symbole des Kunden in Verbindung mit solchen Zwecken. - Laufzeit und Kündigung
- Laufzeit Die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen treten mit ihrer Annahme durch den Kunden in einem Bestellformular in Kraft und bleiben in Kraft bis zu ihrer Kündigung gemäß dem vorliegenden Abschnitt 16.
- Kündigung der nutzungsbasierten Zahlung Wenn der Kunde ein Abonnement mit nutzungsbasierter Zahlung gekauft hat, kann der Kunde oder Zoom die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen und das SDK-Konto des Kunden jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Benachrichtigung der anderen Partei kündigen. Der Kunde ist verantwortlich für Gebühren, die bis zum Tag, an dem die Kündigung wirksam wird, anfallen.
- Kündigung des Jahresabonnements. Wenn ein Kunde ein Jahresabonnement erworben hat, kann jede Partei die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen und das SDK-Konto des Kunden kündigen, indem sie: (a) der jeweils anderen Partei eine Kündigung ohne wichtigen Grund schriftlich mitteilt, sofern alle Abonnement-Laufzeiten für alle unbearbeiteten Bestellformulare abgelaufen sind oder gekündigt wurden, oder (b) der jeweils anderen Partei eine Kündigung aus wichtigem Grund schriftlich mitteilt, wenn die andere Partei die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen grob verletzt hat und einen solchen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung über den Verstoß behoben hat. Der Kunde ist verantwortlich für Gebühren, die bis zum Tag, an dem die Kündigung wirksam wird, anfallen. Sollte der Kunde die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen aufgrund eines von Zoom nicht behobenen Verstoßes kündigen, hat Zoom dem Kunden nach Aufforderung ungenutzte, im Voraus bezahlte Gebühren für den gekündigten SDK-Dienst anteilig rückzuerstatten.
- Die Kündigung des SDK-Kontos des Kunden führt automatisch zur Kündigung der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen.
- Nach der Kündigung Nach der Kündigung erlöschen alle von Zoom gewährten Lizenzen unmittelbar und der Kunde muss den Zugriff auf den SDK-Dienst und die Nutzung desselbigen sofort beenden, alle Kopien des SDK löschen und sämtlichen Beispielcode aus künftigen Versionen der Kundenanwendungen entfernen. Die Abschnitte 1, 3.2, 4, 5.2.2, 6—9, 11—15, 16.5 und 17 gelten auch nach Kündigung der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen.
- Sonstiges
- Der vorliegende Abschnitt 17.1 gilt nur insoweit, als derselbe Gegenstand nicht in der Dienstleistungsvereinbarung behandelt wird. Zoom kann die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen sowie Rechte oder Pflichten in deren Rahmen jederzeit abtreten. Es ist dem Kunden untersagt, die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen oder Rechte oder Pflichten in deren Rahmen ohne die schriftliche Zustimmung von Zoom zu übertragen oder abzutreten. Eine versuchte Abtretung oder Übertragung unter Verletzung dieser Bestimmung ist nicht bindend. Vorbehaltlich des Vorstehenden sind die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen verbindlich und kommen den Parteien, ihren Rechtsnachfolgern, berechtigten Abtretungsempfängern und gesetzlichen Vertretern zugute.
- Keinerlei Bestimmungen in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen sollen als Errichtung eines Arbeitsverhältnisses, einer Partnerschaft, eines Unternehmensverbunds, eines Gemeinschaftsunternehmens, einer Vertretung oder eines Treuhandverhältnisses zwischen den Parteien angesehen oder ausgelegt werden.
- Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf gilt nicht für die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen oder die Nutzung des SDK-Dienstes durch den Kunden.
- Im Rahmen der SDK-Nutzungsbedingungen gibt es keine begünstigten Dritten.
- Die Abschnittsüberschriften in den vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen dienen der Zweckmäßigkeit und entfalten keine vertragliche Wirkung.
- Zusammen mit dem Bestellformular und der Dienstleistungsvereinbarung stellen die vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen die Gesamtvereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Gegenstand der vorliegenden SDK-Nutzungsbedingungen dar.